
30/06/2022
Bewilligungspflicht der ÖGK wird nun offiziell 3 Jahre ausgesetzt! 👍
Wie bereits in den vergangenen Wochen intensiv zwischen der ÖGK und den Berufsverbänden besprochen und vorbereitet, dürfen wir Sie nunmehr darüber informieren, dass jetzt die Entscheidung für eine längerfristige, vorerst dreijährige Zeitspanne fixierte Aussetzung der Bewilligungspflicht für die physiotherapeutischen, ergotherapeutischen und logopädischen Behandlungen durch freiberuflich tätige Therapeut*innen in der ÖGK gefallen ist.
Die chefärztliche Bewilligung wird als Ergebnis dieses Prozesses für vorerst drei Jahre, somit für den Zeitraum vom 1. Juli 2022 bis 30. Juni 2025 offiziell ausgesetzt.
Mehr unter: https://www.physioaustria.at/aussetzung-der-bewilligungspflicht