19/02/2022
Geschätzte KollegInnen!
Ich darf Ihnen heute über meine erste Tagsatzung beim Bezirksgericht Innere Stadt Wien berichten.
Die Klage habe ich gegen einen hochrangigen ehemaligen Angehörigen der WGKK, heute ÖGK, geführt.
Worum geht es? Wie ich in meinem Wahlprogramm schon angekündigt habe, ist einer meiner Zielsetzungen die Klarstellung der Verrechnungspraxis im Zusammenhang mit der umstrittenen Position 316 (gynäkologischer Ultraschall). Diese Tarifbestimmung wird meines Erachtens völlig unrichtig und entgegen den ASVG-Bestimmungen ausgelegt.
Hier stellen sich die ÄK (Fachgruppe der Gynäkologen) und diverse Sozialversicherungen (ÖGK,KFA,BVA) auf den Standpunkt, dass auch Vorsorgeleistungen über die ÖGK abzurechnen sind, was die Abschaffung des kassenfreien Raums bedeuten würde.
Mit dem von mir angestrengten Gerichtsverfahren wird die Frage der Zulässigkeit der Verrechnung von Privatleistungen geklärt.
Leider behaupten die bei den Kassen tätigen Referenten noch immer beharrlich (bei telefonischer Nachfrage von Patientinnen), dass der Ultraschall bei jeder Untersuchung bezahlt wird (außer bei Schwangerschaft, Kontrolle bei IUP, etc.). Dies widerspricht aber laut dem Rechtsgutachten von Univ. Prof. MMag. Dr. M. Windisch- Graetz der Pos. 316 und den Bestimmungen des ASVG! Bei einer reinen Vorsorgeuntersuchung OHNE Beschwerden wäre die Verrechnung über die ÖGK unzulässig. Die entsprechende Leistung wäre somit von den Fachärzten NICHT über die E-Card abrechenbar; ein gegenteilige Abrechnungspraxis könnte sogar einen Betrug nach dem Strafgesetzbuch darstellen.
Einer meiner Patientinnen hat sich über mein gesetzeskonformes Vorgehen beschwert. Daher habe ich mich entschlossen, dagegen gerichtlich vorzugehen! Auch ein David (Gill) kann gegen einen Goliath reüssieren!
Da ich den angebotenen Vergleich abgelehnt habe, kommt es im Mai zur nächsten Tagsatzung. Laut meinem Anwalt dürfte dann ein Urteil erlassen werden.
Es kann und darf nicht sein, dass eine staatliche Institution wie die ÖGK eine ganze Berufsgruppe zu gesetzeswidrigen Abrechnungen zwingt!
Liebe KollegInnen, wie Ihr seht, legt sich unsere Fraktion „Wahlgemeinschaft ÄfÄ“ mächtig ins Zeug, um unsere Berufsgruppe endlich ins rechte Licht zu rücken, ohne Angst vor mächtigen Gruppierungen. Deshalb bei der ÄK Wahl bitte Liste 3 wählen!
Mit kollegialen Grüßen Euer
Dr. Friedrich Gill