06/04/2020
Im Sine des Liste L 🤩 Teams und für uns alle, wurde heute folgender Brief an das Bundeskanzleramt geschrieben:
"Sehr geehrter Herr Bundeskanzler Kurz, sehr geehrtes Regierungsteam,
Ich, Ulrike Wieser, Funktionärin in der Innung Wien FKM und Vorsitzende des BGA Kosmetik und selbstständig seit 40 Jahren, war heute bei Ihrer Rede etwas überrascht, dass Sie Friseure ab 1. Mai öffnen lassen wollen, ähnliche Berufe jedoch nicht mit einbezogen haben.
Friseure können bestimmt keinen Sicherheitsabstand halten und haben grundsätzlich weniger hygienische Voraussetzungen als ein Fußpflege – oder Kosmetiksalon.
Ein Friseursalon färbt auch Wimpern, zupft Brauen, rasiert und macht teilweise auch kosmetische Behandlungen.
Mir ist klar, dass Sie persönlich eher zu den Friseuren tendieren, weil das ja auch Sie selbst betrifft.
Sollte es nicht gleiches Recht für alle geben? Ist nicht ein Nagelstudio, das lediglich an den Händen arbeitet, oder ein Enthaarungsstudio, das Beine enthaart nicht genau so berechtigt unter bestimmten Vorraussetzungen zu öffnen?
Mein Vorschlag im Sinne der WKO Mitglieder daher, die Kosmetik- Massage- und Fußpflege Studios unter folgenden Voraussetzungen zu öffnen:
Personen/ Kunden dürfen nur einzeln eintreten und Termine müssen mit einem Zeitabstand von 15 Minuten koordiniert werden.
Mundschutz, Einweghandschuhe und eine Einmalschürze sind zu verwenden.
Kunden müssen ebenfalls einen Mundschutz tragen, was natürlich automatisch eine Gesichtsbehandlung ausschließt.
Auf den Arbeitsstühlen muss eine Einmalauflage verwendet werden.
Wenn Sie sich die Verordnung für Kosmetik, Massage, Fußpfleger und vor allem Permanent Make up oder Tätowierer ansehen, sind die Hygienestandards sowieso Grundvoraussetzungen in jedem Institut und das zu ALLEN Zeiten.
Außerdem ersuche ich Sie , den Unmut der anderen Dienstleistungsbetriebe zu bedenken. Das macht böses Blut und Neid. Besser, alle gleich zu behandeln und strenge Maßnahmen ergreifen.
Vielen Dank
Mit freundlichen Grüßen
Ulrike Wieser für Liste L "