
24/06/2025
Bonjour à tous,
Une bonne personne m’a, il y a quelques jours, prévenus que IDDA a été exclu du RSTC.
J’ai donc entrepris de contacter l’Allemagne pour en savoir plus.
Ils ont été étonnés de mes sources et m’ont confirmé être en litige et ont introduit une demande à la cour de justice allemande.
Celle-ci, si vous regardez le lien téléchargeable et vous le traduisez, donne raison à IDDA.
Je trouve qu’il est normal que le RSTC soit prudent, car la garantie de cet organisme doit rester un porte-flambeaux de qualité.
Je vous invite à lire attentivement le courrier de IDDA et de la cour de justice allemande.
Si vous avez des commentaires, n’hésitez pas, par contre ayez au moins lu le document officiel de justice avant…
Dès que j’ai plus de nouvelles, je reviens vers vous.
https://diveidda.com/wp-content/uploads/2025/06/Beschluss-OLG-Hamm-DE.pdf
IDDA ist Mitglied – Gericht setzt klare Fakten, RSTC kommuniziert weiter unklar
📌 Reaktion auf die öffentliche Mitteilung des Präsidenten des RSTC Europe vom 24.06.2025
Die aktuelle Darstellung des RSTC Europe zur Mitgliedschaft der IDDA GmbH lässt zentrale Aspekte aus – und vermittelt dadurch ein verzerrtes Bild der tatsächlichen Rechtslage. Wir möchten daher einige Punkte ergänzen und richtigstellen:
🔹 Das OLG Hamm hat den Ausschluss der IDDA GmbH mit Beschluss vom 14.06.2025 für nichtig erklärt – sowohl wegen Verfahrensfehlern als auch wegen fehlender inhaltlicher Grundlage.
Zitate aus dem Beschluss:
„Die Antragstellerin wurde weder angehört noch wurde ihr rechtliches Gehör gewährt.“
„Die gegen sie erhobenen Vorwürfe bleiben insgesamt unspezifisch und unbewiesen.“
„Selbst wenn die Vorwürfe zuträfen, rechtfertigten sie keinen Ausschluss.“
🔹 Die Formulierung, das Landgericht Essen habe unseren Antrag „abgelehnt“, ist formal korrekt – aber irreführend. Das LG verwies lediglich auf das interne RSTC-Verfahren und die Eilbedürftigkeit. Diese Einschätzung wurde vom OLG Hamm vollständig korrigiert.
🔹 Auch die Aussage, IDDA sei „bis auf Weiteres als Mitglied zu behandeln, sofern nicht…“, verkennt die bindende Wirkung des Beschlusses.
Tatsächlich hat das OLG Hamm entschieden:
„Der RSTC wird verpflichtet, der IDDA GmbH alle mitgliedschaftlichen Rechte zu gewähren.“
Nach dem Gerichtsbeschluss haben wir dem RSTC – auch in Person seines Präsidenten – eine faire und einvernehmliche Lösung angeboten. Die Antwort: Ablehnung. Auch eine öffentliche Richtigstellung wurde bislang verweigert.
Wir bedauern, dass persönliche Kommunikationsformen offenbar die vereinsrechtliche Klarheit und Transparenz überlagern. Deshalb sehen wir uns gezwungen, die Fakten öffentlich zu benennen.
👉 Die vollständige Stellungnahme mit dem Beschluss des OLG Hamm findest du hier:
🔗 https://diveidda.com/de/news-3/