
21/06/2024
PRAXISÜBERNAHME: WIE KANN ICH MEINE PATIENTEN RECHTSKONFORM INFORMIEREN?
Ein großer und der Praxis treu verbundener Patientenstamm ist ein wichtiger Faktor für den Praxiserfolg. Deshalb ist wichtig, dass Sie bei einer geplanten Praxisübernahme die Bestandspatienten frühzeitig davon in Kenntnis setzen — aber aufgepasst: Aus Datenschutzgründen darf nur der Abgeber seine Patienten auf direktem Wege, also etwa über ein persönliches Anschreiben, informieren. In diesem Zuge kann er Sie als Nachfolger vorstellen.
Doch auch Ihnen als Übernehmer stehen Wege offen, z.B. durch eine Ankündigung auf der Praxiswebsite, über Social Media oder mit einem Aushang in der Praxis. Dabei können Sie alle relevanten Informationen wie den Zeitpunkt der Übernahme oder mögliche Änderungen in der Praxisorganisation oder auch beim Praxisnamen übermitteln und sich als neuer Praxisinhaber vorstellen. Auch bei diesen kleinen, aber wichtigen Details können unsere Berater eine wertvolle Unterstützung sein.