Podologische Fachpraxis Cornelia Geese

Podologische Fachpraxis Cornelia Geese Unsere Praxis hat sich der Gesunderhaltung, Heilung und Pflege Ihrer Füße verschrieben. Gönnen Sie Ihren Füßen doch etwas Gutes! Seit dem 1.

FUßPFLEGER ODER PODOLOGE?.. oder der Unterschied zwischen kosmetischer und medizinischer Fußpflege. Im Allgemeinen wird bei der Tätigkeit als Fußpfleger(in) zwischen der kosmetischen und der medizinischen Fußpflege unterschieden. Der Unterschied liegt in der Ausbildung. Die Fußpflegeausbildung wird seit vielen Jahren in unterschiedlichster Form angeboten. Die Ausbildung schwankt zwischen ein paar Tagen und mehreren Monaten, selbst Fernkurse sind möglich. Am Ende von einer dieser Ausbildung steht ein Zertifikat, mit dem die Bezeichnung „Fußpfleger“ geführt werden darf. Leider ist die Bezeichnung „Fußpfleger“ nicht geschützt. Die damit erworbenen Kenntnisse sind z.B. für die kompetente Behandlung des diabetischen Fußes absolut unzulänglich. Die Bezeichnung „Podologe / Podologin“, „staatlich geprüfter medizinischer Fußpfleger(in)“ hingegen ist geschützt. Diese Berufsbezeichnung garantiert Ihnen, dass an einer staatlich anerkannten Schule die Ausbildung absolviert und mit einem Examen abgeschlossen wurde. Und im Rahmen dieser Ausbildung nimmt der Bereich „Der diabetische Fuß“ einen sehr breiten Raum ein. Daher gehört der Podologe auch zu den Medizinal-Fachberufen. Unterschied zwischen Podologe und Fußpfleger

Die konkrete Abgrenzung zwischen dem Fußpfleger und dem Podologen kann vom Leis­tungsangebot am besten gezogen werden.

• Kosmetische Fußpflege ist die Ausübung der pflegerischen und dekorativen Maßnah­men am gesunden Fuß.
• Medizinische Fußpflege (Podologie) ist die präventive, therapeutische und rehabili­tative Behandlung am gesunden, von Schädigungen
bedrohten und bereits geschä­digten Fuß. Die kosmetische Fußpflege kann ohne Erlaubnis ausgeübt werden. Die medizinische Fußpflege ist eine heilberufliche (freiberufliche) Tätigkeit und ist erlaubnispflichtig. Januar 2002 darf sich nur derjenige medizinische(r) Fußpfleger(in) (Podolog(in)e) nennen, der im Besitz einer Erlaubnis ist oder der eine entsprechende Ausbildung nachweisen kann.

Adresse

Altenkirchen

Öffnungszeiten

Montag 08:00 - 12:00
13:00 - 18:00
Dienstag 08:00 - 12:00
13:00 - 18:00
Mittwoch 08:00 - 12:00
13:00 - 18:00
Donnerstag 08:00 - 12:00
13:00 - 18:00
Freitag 08:00 - 12:00
13:00 - 18:00

Telefon

+4926819829846

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