04/12/2025
Viele Menschen machen sich erst im Trauerfall Gedanken über die Wahl einer Grabstätte. Dabei ist es hilfreich, sich bereits im Voraus mit den verschiedenen Möglichkeiten vertraut zu machen. Denn Gräber unterscheiden sich nicht nur in ihrer Gestaltung, sondern auch in Art, Größe und Nutzungsdauer.
Bei klassischen Erdgräbern unterscheidet man zwischen Reihengrab und Wahlgrab.
Wie der Name schon sagt, werden Reihengräber „der Reihe nach“ vergeben. Das bedeutet, dass man bei der Vergabe eines Reihengrabes beispielsweise keinen Einfluss auf die Lage oder die Größe der Grabstätte hat. Zudem sind Reihengräber ausschließlich für eine einzelne Person vorgesehen, wobei die Ruhezeit etwa 20 Jahre beträgt. Ist diese Zeit verstrichen, wird das Grab aufgelöst.
Ein Wahlgrab bietet deutlich mehr Freiheiten, nicht nur in Bezug auf die Auswahl der Lage und Größe. Es kann außerdem als Einzel-, Doppel- oder Familiengrab genutzt werden. Darüber hinaus ist das Nutzungsrecht verlängerbar, sodass Wahlgräber grundsätzlich länger genutzt werden können. Aufgrund der Auswahl- und Gestaltungsmöglichkeiten sind Wahlgräber in der Regel kostenintensiver als Reihengräber.
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