21/01/2026
Nach einer Operation oder Erkrankung steht oft die Reha an – und viele wissen nicht:
👉 Du hast ein gesetzlich verankertes Wunsch- und Wahlrecht!
Dieses gilt für alle Kostenträger, also sowohl für die Krankenkasse als auch für die Deutsche Rentenversicherung.
Das bedeutet: Du entscheidest selbst,
• ob deine Reha ambulant oder stationär durchgeführt wird
• und in welcher Reha-Einrichtung deine Behandlung stattfindet
🏡 Die Vorteile einer ambulanten Reha:
Ambulant heißt: tagsüber Therapie, abends wieder nach Hause.
Du schläfst im eigenen Bett, verbringst Zeit mit Familie und Freunden und bist auch am Wochenende daheim. Das gibt Sicherheit, Kraft und unterstützt den Heilungsprozess.
Gleichzeitig erhältst du bei uns ein intensives, individuell abgestimmtes Therapieprogramm – mit Physiotherapie, Trainingstherapie und weiteren Behandlungen, alles unter ärztlicher Aufsicht und in engem Austausch mit deinem behandelnden Arzt oder Operateur.
📝 Wichtig bei der Antragstellung:
• Bei einer Anschlussheilbehandlung (AHB) im Krankenhaus:
➡️ Teile dem Sozialdienst mit, dass du eine ambulante Reha möchtest und welche Reha-Einrichtung du gewählt hast.
• Wenn du den Antrag selbst stellst:
➡️ Schreibe deine Wunsch-Reha-Einrichtung direkt in den Antrag.
✨ Dein Wunsch zählt – und muss berücksichtigt werden.
Bei Fragen unterstützen wir dich gern.
Du machst Reha – wir kümmern uns um den Rest!