07/01/2026
„Leistung erbracht. Abgesetzt.“
Heilmittelerbringer zwischen Weisungsbindung und Haftung – ein systemischer Widerspruch
Heilmittelerbringer wie Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Logopäden und Podologen arbeiten seit jeher auf Grundlage ärztlicher Verordnungen. Sie sind weisungsgebunden: Art, Umfang und Frequenz der Therapie werden vom Arzt festgelegt.
Eigenständige Änderungen oder Abweichungen sind rechtlich nicht zulässig.
Gleichzeitig wird den Therapeutinnen und Therapeuten jedoch die vollständige Verantwortung für die formale Richtigkeit dieser ärztlichen Verordnungen auferlegt. Selbst kleinste formale Fehler – ein fehlendes Kreuz, eine unvollständige Angabe, eine minimale Abweichung – führen regelmäßig zu hohen Absetzungen durch Krankenkassen.
Besonders problematisch:
In vielen Fällen erhalten die Leistungserbringer nicht einmal die Möglichkeit zur Korrektur, obwohl der Fehler nicht durch sie verursacht wurde. Die erbrachte Leistung bleibt dann vollständig unvergütet.
Hier stellt sich eine zentrale Frage:
Wie kann es sein, dass Therapeutinnen und Therapeuten für formale Fehler haftbar gemacht werden, die sie weder verursacht haben noch rechtlich selbst korrigieren dürfen?
Bekannt ist zudem, dass Krankenkassen durch diese Absetzungen jährlich Millionenbeträge einsparen. Es existieren eigens dafür geschaffene Stellen und Prüfmechanismen, deren alleiniger Zweck es ist, Absetzungen systematisch zu identifizieren und umzusetzen.
Währenddessen stehen auf der anderen Seite Therapeutinnen und Therapeuten, die täglich mit hoher fachlicher Kompetenz, körperlichem Einsatz und emotionaler Verantwortung Patientinnen und Patienten versorgen.
Sie investieren Zeit, Kraft und Energie – und werden am Ende für Bürokratie bestraft, nicht für mangelhafte Leistung.
Dieses System führt zu Frustration, wirtschaftlicher Unsicherheit und einem massiven Vertrauensverlust.
Es bremst Motivation, verschärft den Fachkräftemangel und gefährdet langfristig die flächendeckende Versorgung.
Dass dieser Missstand seit Jahren bekannt ist und politisch nicht wirksam adressiert wird, ist nicht mehr vermittelbar.
Wer Versorgung sichern will, muss Leistung fair vergüten – und darf Verantwortung nicht einseitig auf diejenigen abwälzen, die am Patienten arbeiten.
Die Frage bleibt offen:
Wie passt ein solches Abrechnungssystem zu einem modernen, gerechten und leistungsfähigen Gesundheitssystem?