28/01/2022
Kurzzeitpflegebetrag und Pflegesachleistungen werden angehoben
Die neue Pflegereform sieht finanzielle Entlastungen für Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 vor, die in den eigenen vier Wänden durch einen Pflegedienst versorgt werden. Ab dem 1. Januar 2022 werden Beträge für Pflegesachleistungen und Kurzzeitpflege erhöht.
Pflegesachleistungen werden um 5 Prozent erhöht:
Pflegegrad 2: seit 1. Januar 2022 724 Euro statt bisher 689 Euro
Pflegegrad 3: seit 1. Januar 2022 1363 Euro statt bisher 1298 Euro
Pflegegrad 4: seit 1. Januar 2022 1693 Euro statt bisher 1612 Euro
Pflegegrad 5: seit 1. Januar 2022 2095 Euro statt bisher 1995 Euro
Die Leistungen der Kurzzeitpflege sind um 10 Prozent von 1612 Euro pro Kalenderjahr auf 1774 Euro pro Kalenderjahr gestiegen.
Um die Anhebung zu erhalten, müssen pflegebedürftige Menschen keinen separaten Antrag stellen.
Die Beträge für das Pflegegeld werden hingegen nicht angehoben.