12/10/2024
Antwort auf die
Kleine Anfrage 4382 der Abgeordneten Lisa-Kristin Kapteinat der
Fraktion der SPD "Neubau einer forensischen Einrichtung in Haltern
am See", (LT-Drs 18/10580) durch die Landesregierung
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage 4382 wie
folgt:
Vorbemerkung der Landesregierung
Aufgrund der seit vielen Jahren ansteigenden Tendenz der richterlich
angeordneten Unterbringungen in einem psychiatrischen Krankenhaus
oder in einer Entziehungsanstalt gemäß §§ 63 und 64 StGB sowie § 126a
StPO hat das Land Nordrhein-Westfalen 2012 mit dem
2. Ausbauprogramm Maßregelvollzug den Bau weiterer Kliniken
beschlossen.
Seitdem ist die Gesamtzahl der untergebrachten Personen weiter
gestiegen. Zum Stichtag 01.01.2024 waren insgesamt 3.669 Patientinnen
und Patienten in den Kliniken des Maßregelvollzugs in Nordrhein-
Westfalen untergebracht. Im Vergleich dazu waren es zum Stichtag
01.01.2013 noch 3.028 Patientinnen und Patienten. Diese Entwicklung
zeigt bereits, dass weiterhin von einem hohen Bedarf an neuen
Behandlungsplätzen ausgegangen werden kann, sodass das
2. Ausbauprogramm zum Bau weiterer Kliniken nach wie vor wichtig und
sinnvoll ist.
Frage 1: Ist die Errichtung einer forensischen Einrichtung in Haltern
am See vorgesehen?
Im Rahmen der Planungen zum 2. Ausbauprogramm Maßregelvollzug ist
auch eine neue Einrichtung im Landgerichtsbezirk Essen geplant. Der
ausgewählte Standort für diese Einrichtung ist Haltern am See.
Frage 2: Wie viele Plätze sind vorgesehen?
Die Einrichtung wird 150 Unterbringungsplätze umfassen.
Frage 3: Wann ist mit dem Beginn der Baumaßnahmen und der
Fertigstellung zu rechnen?
Ein Termin für einen Baubeginn kann derzeit noch nicht benannt werden.
Frage 4: Wann wird der bereits beschlossene Planungsbeirat
installiert?
Die Einberufung des Planungsbeirats ist eine Aufgabe in der
Verantwortung des zukünftigen Trägers LWL (Landschaftsverband
Westfalen-Lippe). Mit der Konstituierung ist im Laufe des Jahres 2025 zu
rechnen.
Frage 5: Welche Maßnahmen sind hinsichtlich des Einbezugs
lokaler Akteure geplant?
Über die Einrichtung eines Planungsbeirates hinaus wird das Ministerium
für Arbeit, Gesundheit und Soziales als Bauherr der Forensischen Klinik
weitere Möglichkeiten der Information und Einbindung der Bevölkerung
nutzen. Ähnlich wie an den anderen Standorten des
2. Ausbauprogramms (Hörstel, Lünen, Wuppertal) können das Z.B.
Angebote für Besuche in bestehenden forensischen Einrichtungen,
Informationsveranstaltungen und mediale Informationsangebote (Flyer,
Internet, Social-Media) sein. Auch die Information der kommunalen
Gremien über den Planungsablauf gehört dazu.
Mit freundlichen Grüßen
Karl-Josef Laumann MdL