15/10/2014
Heute hat die Bundesregierung einem neuen Gesetzentwurf zugestimmt, der die Pflege von Angehörigen unterstützen soll. Das Gesetz soll die Vereinbarkeit von Beruf, eigener Familie und Pflege erleichtern. Wenn der Bundestag dem Gesetz zustimmt, können pflegende Angehörige ab 2015 in einer akuten Situation bis zu zehn Arbeitstage lang eine Auszeit nehmen und erhalten dabei weiter ihren Lohn in Höhe von 90 Prozent. In einer längeren Pflegephase können Arbeitnehmer ihre Arbeitszeit reduzieren oder sogar ganz pausieren. Sie können dann ein zinsloses Darlehen beantragen, um den Verlust des Gehalts auszugleichen. Dies gilt für nahe Angehörige wie Ehepartner, Lebenspartner, Partner einer eheähnlichen Gemeinschaft, Großeltern, Eltern, Geschwister, Kinder, Adoptiv- und Pflegekinder und Enkelkinder. Dies gilt aber auch für Schwiegereltern und Schwiegerkinder, die oftmals Pflegeaufgaben in der Familie übernehmen.
Pflegeprotokoll.de freut sich über diesen Gesetzesentwurf. Auch wenn viele Arbeitgeber bereits heute ihren Arbeitnehmern mit individuellen Lösungen zur Arbeitszeit entgegenkommen: Es ist gut, dass mit diesem Gesetz ein verbindlicher Rechtsanspruch entsteht.
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