Andrea Löseke Spechstundenzeiten sind:
Montag 8.30 - 12.30 und 15.00 - 18.00 Uhr
Dienstag 8.30 - 12.30 und 15.00 - 19.00 Uhr
Mittwoch 8.30 - 12.00 Uhr
Donnerstag 8.30 - 12.30 und 14.00 - 18.00 Uhr
Freitag 8.30 - 12.00 Uhr
Weiter Informationen:
Pränatale Diagnostik
Mädchensprechstunde Donnerstags 15.00 bis 17.00 Uhr
DMP bei Mammacarcinom
Terminvereinbarungen:
Verabreden Sie mit uns b
itte Termine. Planen Sie diese möglichst 2 - 3 Wochen im voraus. Wir bemühen uns, durch entsprechende Vorausplanung auch von unserer Seite, die Termine einzuhalten. Dadurch haben wir auch mehr Zeit und Ruhe für Sie. Tel.: 02151/598300 oder 592400
Bedenken Sie bitte, dass im Einzelfall komplizierte Erkrankungen oder die seelische Not einer Patientin zu Verzögerungen führen können. Notfallpatientinnen müssen auch berücksichtigt werden. Eilige Termine:
Bei akuten Beschwerden bekommen Sie nach telephonischer Anmeldung am gleichen Tag einen Termin zur Untersuchung, sofern Sie das für erforderlich halten. Allerdings müssen Sie mit Wartezeiten rechnen. Bitte haben Sie Verständnis, dass Sie zu weitergehenden Untersuchungen einen neuen Termin vereinbaren müssen, damit es im Rahmen der Terminplanung zu keiner großen Verzögerung kommt. Blutentnahme / Rezepte:
Dazu brauchen Sie keine vereinbarten Termine. Blutentnahmen führen wir im allgemeinen morgens zwischen 8.30 und 10.00 Uhr durch. Rezepte können Sie zwischendurch abholen (am besten vorher telephonisch besprechen), je nach Erfordernis werden wir dann eventuell kurz mit Ihnen sprechen wollen. Wir können Ihnen das Rezept auch gerne zuschicken. Wenn Sie dieses Angebot wahrnehmen möchten, so hinterlegen Sie zuvor bitte einige Briefmarken in Ihrer Karteikarte. Telefonische Beratungen / Befunde:
Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch für eine telefonische Beratung zur Verfügung, sind allerdings nicht immer im verlauf der Sprechstunde in der Lage, Ihr Gespräch anzunehmen. Hinterlassen Sie bitte bei der Arzthelferin Ihren Namen und Ihre Telefonnummer, wir rufen Sie in jedem Fall zurück. Laborbefunde, die im Rahmen einer Untersuchung erhoben wurden (z.B. Zellabstrich, Pilzkultur, Stuhlbriefchen), teilen wir, wenn ärztlich erforderlich, von uns aus mit. Sollten Sie innerhalb von zwei Wochen also nichts von Uns gehört haben, so können Sie davon ausgehen, dass ein Normalbefund vorliegt. Pränatale Diagnostik:
Hierzu bieten wir Beratungen und Untersuchungen an, die in der Regel viel Zeit beanspruchen und längerfristige Terminvereinbarungen erfordern:
Genetische Beratung ca. 8. bis 10. SSW
Nackentransparenzmessung (NT) 12.-14. SSW
Weiterführende organbezogene Ultraschalldiagnostik (im Sinne Stufe II der DEGUM) ca 21. bis 22. SSW
Doppler-Sonographische Untersuchung
Individuelle Gesundheitsleistungen (IGEL):
Wir bieten Ihnen verschiedene empfehlenswerte und sinnvolle Zusatzleistungen im Rahmen der Schwangerschaft oder Krebsvorsorge an. Dazu erhalten Sie in unserer Praxis eine gesonderte Information
Krankenschein / Überweisungsschein:
Bitte bringen Sie zur Untersuchung Ihre gültige Krankenversicherungskarte und gegebenenfalls die Praxisgebühr oder einen gültigen Überweisungsschein mit. Diese(r) gilt im allgemeinen für das jeweilige Quartal. Das Anmahnen einer fehlenden Behandlungsberechtigung macht uns sehr viel Mühe.
Änderungen eines Versicherungsverhältnisses sowie Ihrer Anschrift sollten sollten Sie uns möglichst bald angeben. Impressum
- Pflichtangaben nach § 5 TGM -
Verantworlich für den Inhalt der Seiten sind: Dr. med. Georg Prangenberg und Dr. med. Andrea Löseke
Praxisanschrift:
Grenzstraße 161
47799 Krefeld
Gesetzliche Berufsbezeichnungen: Arzt
Hauptbetriebsstätte BSNR 281063500: Grenzstrasse 161; 47799 Krefeld
Dr. med. Georg Prangenberg (Lebenslange Arztnummer LANR 997420115)
Dr. med. Andrea Löseke (Lebenslange Arztnummer LANR 004960915)
Zuständige Landesärztekammer (Aufsichtsbehörde)
Ärztekammer Nordrhein http://www.aekno.de
Tersteegenstrasse 9
40474 Düsseldorf
Zuständige Kassenärztliche Vereinigung
Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein http://www.kvno.de
Tersteegenstrasse 9
40474 Düsseldorf
Berufsrechtliche Regelungen:
Berufsordnung für die Ärzte NRWs
Heilberufsgesetz des Landes NRW