19/11/2025
Sächsischer Landtag: Anhörung zum Antrag: Bedarfsgerechte Krankenhausplanung ermöglichen - Kliniksterben verhindern!
Am 17.11.2025 fand im Sozialausschuss des Sächsischen Landtags eine Anhörung statt, in der wir zusammen mit Fachexperten zu einem Antrag der Landtagsfraktion .sachsen Sachsen Stellung nahm. Der Titel war gut gewählt und der Antrag listete viele Kritikpunkte an der Krankenhausreform des Bundes auf. So sollte sich der Freistaat Sachsen gegenüber dem Bund weiterhin einsetzen für
- Ausnahmemöglichkeiten bei Nichterfüllung von Leistungsgruppen ohne Einvernehmen der Krankenkassen,
- an der Praxis orientierte Ausgestaltung der Fach- und Belegärzte-Vorgaben der Leistungsgruppen,
- Streichung der Vorhaltefinanzierung,
-Streichung der Mindestvorhaltezahlen,
- Streichung der Onko-Chirurgie-Liste,
- umsetzbare Rahmenvorgaben und kostendeckende Vergütung von sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen,
- Überarbeitung der Fallzuordnung nach Fachabteilungsschlüssel,
- Übergangsregelungen und
- Aussetzen der Ausweitung von Hybrid-DGR´s.
An die Sächsische Staatsregierung gewandt forderten die Krankenhausexperten
- eine bedarfsgerechte Investitionsfinanzierung
- eine Refinanzierung der Transformationskosten
- Planungssicherheit sowie ein
- transparentes Planungsverfahren.
Nur eine am Bedarf der Patientenversorgung orientierte Versorgung kann leistungsfähige Krankenhäuser nachhaltig sichern.
Wichtig ist zudem ein kostengerechte planbare Betreibskostenfinanzierung. Hier ist vom Land auf eine Streichung der vorgesehenen Kürzungen in Höhe von 1,8 Mrd. Euro hinzuwirken.