22/11/2024
Krankenhausreform passiert Bundesrat - schlechter Tag für die deutschen Krankenhäuser
Die heute vom Bundesrat gebilligte Krankenhausreform des Bundesgesundheitsministers gefährdet in hohem Maße die flächendeckende Gesundheitsversorgung in Deutschland und wird zu Abteilungs- und Standortschließungen vor allem in ohnehin schon schlechter versorgten Regionen führen.
Besondere Verwerfungen in der regionalen Versorgung werden durch zwei Aspekte der Reform hervorgerufen:
Die Mindestvorhaltezahlen, bei denen das Risiko für kleinere Kliniken besteht, dass wesentliche Teile der bisherigen Vergütung ersatzlos wegbrechen.
Die Vorhaltefinanzierung, die keinerlei wirtschaftlichen Ausgleich schafft, wenn kleinere und mittelgroße Krankenhäuser Leistungsgruppen verlieren.
Viele Krankenhäuser stehen zudem am Rand der Insolvenz und werden durch das KHVVG keine Entlastung erfahren. Die Krankenhausschließungen, die auf uns zukommen werden, sind die Pleiten des Ministers und der gescheiterten Bundesregierung. Aber auch die Länder, die sich im Bundesrat letztlich nicht mehr für eine schnelle Stabilisierung der wirtschaftlichen Lage der Kliniken eingesetzt haben, tragen dafür die Verantwortung.
In einer neuen Regierung wird vor allem die CDU in der Verantwortung stehen, da ihre Vertreterinnen und Vertreter in ihrem Initiativantrag im Bundestag besonders deutlich die vielen Schwachstellen des Lauterbach-Reformgesetzes aufzeigten. Als Sofortmaßnahmen für ein besseres Gesetz bleiben für die Krankenhäuser drei Kernpunkte:
- Umsetzung der Leistungsgruppen-Planung nach dem nordrhein-westfälischen Modell,
- Ausweitung bereits vorhandener Instrumente zur Strukturkostenfinanzierung statt der völlig untauglichen Vorhaltepauschalen
und konsequente Entbürokratisierung im Krankenhaus.