
30/06/2025
Wer gesetzlich versichert ist, hat gegenüber dem Krankenhaus einen Anspruch darauf, dass seine Weiterversorgung für die Tage nach der Entlassung sichergestellt wird. Damit Sie nach einem Krankenhausaufenthalt nicht hilflos dastehen, wurde 2017 das sogenannte Überleitungs- und Entlassungsmanagement ins Leben gerufen.
Dieses stellt sicher, dass der Patient für die nächsten 7 Tage nach seiner Entlassung versorgt ist. Krankenhäuser können durch diese Regelung Verordnungen für Hilfsmittel, Medikamente und auch häusliche (Kranken-) Pflege ausstellen. Somit wird eine nahtlose Anschlussversorgung gewährleistet.