Podomobilität

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Podomobilität Podolog. Komplexbehandlung: Durchführung von Heilmittelverordnungen für alle Krankenkassen.

Außerhalb der Praxiszeiten führe ich diese auch als Hausbesuch durch:
- bei immobilen, bettlägerigen Patienten,
- in Pflegeheimen,
- in Krankenhäusen.

PODOLOGE*IN (w/m/d) in freiberuflicher Tätigkeit gesucht!Mobilität trägt zur Selbstbestimmung und Entscheidungsfreiheit ...
18/09/2020

PODOLOGE*IN (w/m/d) in freiberuflicher Tätigkeit gesucht!

Mobilität trägt zur Selbstbestimmung und Entscheidungsfreiheit des Menschen bei – und somit dem Erhalt seiner Würde. Davon sind wir fest überzeugt.

Als Podologe*In ist es Ihre Aufgabe, diese Mobilität zu fördern und zu erhalten.

Zur vollständigen Ausschreibung:

Uschi Diamantidis: Podologin, Podologen in Mülheim an der Ruhr, Düsseldorf, Duisburg, Essen, medizinische Fußpflegerin, Podomobilität: Hausbesuche, Heimbesuch, Geriatrie, Fußambulanz, konsiliarische Tätigkeit, Nagelbehandlung, Nagelkorrektur, Hornhautbehandlung, Nagelprothetik, Spangen, Spange...

04/07/2020

Wir machen unseren Job - für Ihre Gesundheit!

Die Ausbreitung des Corona-Virus stellt uns alle vor eine neue, große Herausforderung. Das Thema Hygiene wird uns persönlich und alle Praxen (Ärzte, Podologen, Physiotherapeuten, etc.) in den nächsten Jahren umso mehr begleiten, die Anforderungen sind erneut gestiegen.

Podologie-Praxen mit Krankenkassenzulassung sind Bestandteil des Gesundheitssystems und somit autorisiert, auch in Krisenzeiten den Betrieb fortzuführen, solange die hygienischen Maßnahmen eingehalten werden können. Die Aufrechterhaltung der Grundversorgung für möglichst viele unserer Patienten ist unser Antrieb und Anspruch. Um den Beruf des Podologen weiterhin verantwortungsvoll ausüben und insbesondere in Krisenzeiten Herausforderungen gut gerüstet entgegentreten zu können, müssen wir auf diese besonders reagieren.

Die weltweite Nachfrage nach Hygiene-Artikeln ist exorbitant gestiegen, Rohstoffe und Verpackungen sind dadurch knapp und um ein Vielfaches teurer geworden. In absehbarer Zeit wird sich daran wohl auch nichts ändern.
Durch Preiserhöhungen seitens unserer Lieferanten sind auch wir leider gezwungen die Preise für die Einhaltung der Hygienestandards sowie die Bevorratung von Hygiene-Artikeln entsprechend anzupassen.

Nach Prüfung aller Kriterien und unter Berücksichtigung aller Aspekte haben wird uns zu einer sozialverträglichen Anhebung um 3,00€ je Behandlung ab dem 01.07.2020 entschieden.

Senkung der Mehrwertsteuer vom 01.07. – 31.12.2020
Die Bundesregierung hat kurzfristig mit dem Konjunkturpaket die befristete Absenkung der Umsatzsteuer vom 19% auf 16% beschlossen. Die extrem kurze Vorlaufzeit stellt uns für die Umstellung vor eine weitere große Herausforderung.

Der Gesetzgeber schreibt nicht vor, ob die Ersparnis an den Kunden weitergegeben wird oder Betriebe diese zur Ertragserhöhung verwenden. Die Umstellung ist mit einem enormen Aufwand verbunden, der für diesen kurzen Zeitraum in keiner Relation steht. Dennoch geben wir selbstverständlich die temporäre Senkung der Mehrwertsteuer an Sie weiter, da wir uns nicht hieran bereichern wollen. Als Ausgleich für diese rd. 83 Cent Ersparnis pro Behandlung erhalten Sie daher von uns eine hochwertige Umido Fußcreme.

Patienten mit einem Privatrezept sind von der Umsatzsteuer befreit. Daher entfällt in diesen Fällen die Umsatzsteueranpassung. Es gelten hier die regulär angehobenen Honorare.

Wir bitten um Ihr Verständnis.
Ihr PodoMOBILität - PraxisTeam

05/05/2020

Sehr geehrte Patienten*Innen,

das Auftreten des Corona-Virus und die damit verbundenen dynamischen, gesetzlichen und gesellschaftlichen Maßnahmen und Folgen haben gezeigt, wie fragil ein System sein kann. Betriebs- und Einrichtungsschließungen, Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen, Schutz von Risikogruppen in Heimen und Krankenhäusern durch Besuchsverbote bedeuten nicht nur wirtschaftlich große Einschnitte und Verluste.

In dieser Krise zeigt sich, welchen Stellenwert sog. „systemrelevante Berufszweige“ haben, welche Herausforderungen sich daraus ergeben und Anstrengungen für den Patienten- und Infektionsschutz notwendig werden. Zu diesen Berufszweigen zählt auch die Podologie.

Im Gegensatz zur kosmetischen Fußpflege, die von Schließungen betroffen war, ist eine podologisch arbeitende Praxis durch das Hygienemanagement in der Lage und in der Verantwortung, ärztlich angeordnete Behandlungen durchzuführen.

Patienten- und Infektionsschutz umfasst nicht nur die allgemeinen Informationen der Patienten und Mitarbeiter über Verhaltensregeln sondern eine konsequente Umsetzung gesetzlicher Bestimmungen. Es ist eine höchst anspruchs- und verantwortungsvolle Aufgabe, der wir uns weiterhin stellen wollen und werden.

Mit diesem Schutz sind jedoch Maßnahmen und Bedingungen verbunden, die den Praxisbetrieb im Ablauf beeinflussen, um den Patienten*Innen ein Maximum an Sicherheit und ein Minimum an zusätzlichen Belastungen zu bieten. Darunter fallen u.a.:

Sicherstellung der Patientenversorgung:

Es werden Patienten*Innen nur mit Vorlage einer ärztlichen Verordnung (Heilmittelverordnung Nr. 13 oder Privatrezept) behandelt. Diese MUSS spätestens zwei Tage vor dem Termin in der Praxis vorliegen (kontaktfrei per Post oder als Fax / E-Mail vorab)!

Ist keine ärztliche Verordnung ausgestellt, der/die Patient*In hat jedoch Schmerzen, die zu einer Immobilität führen können, so liegt die Risikoabwägung und Entscheidung einer Behandlung ausschließlich bei der Podologin.

Rein kosmetische Fußpflegen werden nicht durch die Podologie durchgeführt!

In Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern erforderliche podologische Behandlungen ERFORDERT die Vorlage einer ärztlichen Verordnung UND der schriftlichen Freigabe durch die Einrichtungs- oder Pflegedienstleitung. Die Leitung der Einrichtung sorgt für einen reibungslosen Ablauf der Behandlung, um unnötige Kontakte zu vermeiden.


Gewährleistung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes:

Patienten*Innen mit Covid19-typischen Symptomen (Geschmacks- und Geruchsstörungen, Husten, Atemnot, etc.) ist die Wahrnehmung des Termines untersagt.


Einhaltung der Hygienevorgaben zur Vermeidung von Infektionen:

Mund-Nasen-Schutz (MNS) ist von Patienten*Innen zu tragen.

Patienten*Innen befinden sich NICHT in einer Quarantäne-Situation. Eine entsprechende Bestätigung ist auszufüllen und zu unterschreiben.

Im Falle einer Quarantäne-Situation innerhalb einer Pflegeeinrichtung behalten wir uns grundsätzlich vor, den abgesprochenen Termin kurzfristig auch für andere Wohnbereiche abzusagen.

Nähere und weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage!

Wir bitten Sie um Verständnis für die konsequente Umsetzung der Maßnahmen. Nur so ist auch in Zukunft ein Betrieb der Praxis sowie die Behandlung der Patienten*Innen gewährleistet.

Bleiben Sie gesund!

Ihr PodoMOBILität Praxis-Team

14/03/2020

Aus aktuellem Anlass:
Aufgrund der aktuellen Corona-Situation wird der Praxisablauf bis auf weiteres eingeschränkt.


Es ist eine allgemeine Verpflichtung, zur Verlangsamung der Virusausbreitung beizutragen. Durch folgende Maßnahmen möchte ich meiner sozialen Verantwortung nachkommen.

Hausbesuche:

Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser werde ich zur Zeit nicht besuchen.
Behandlungen in Privathaushalten erfolgen unter Vorbehalt.

Behandlungen in der Praxis:

Der Praxisbetrieb wird bis auf weiteres normal fortgeführt, jedoch immer mit Blick auf die jeweilige Entwicklung der Situation.

Zur Prävention stehen Desinfektionsmittel im Eingangsbereich und in der Praxis bereit.

Patienten mit einem vereinbarten Termin haben die Möglichkeit, ihren Termin auch kurzfristig ohne Kosten zu stornieren.

Aber auch jede*r Einzelne ist gefragt, zur Verlangsamung der Virusausbreitung beizutragen. Daher die dringende Bitte an Sie:

Wenn Sie grippeähnliche Symptome mit oder ohne Fieber aufweisen, an Durchfall / Erbrechen leiden, Kontakt zu Personen aus Risikogebieten haben/hatten -
sagen Sie bitte den Termin ab.

Orthosen und Spangen nach individueller Beratung und Anfertigung
02/02/2020

Orthosen und Spangen nach individueller Beratung und Anfertigung

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Stressfreie Weihnachtszeit?!

15/11/2019

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