Gelbfieberimpfstelle Mainaschaff

Gelbfieberimpfstelle Mainaschaff Gelbfieberimpfstelle bei Aschaffenburg und reisemedizinische Beratung in der Praxis Koch und Klement in Mainaschaff

22/04/2019

Gelbfieber

Indikation:

1. Medizinische Indikation: Reisen in Gelbfieber-Endemiegebiete (tropisches Afrika und Südamerika, nicht Asien)

2. Formale Indikation: Vorschrift bei Einreise- oder Weiterreise, insbesondere aus Endemiegebieten (Länderbestimmungen und aktuelle Reisehinweise beachten) siehe auch WHO-Mitteilungen.

Im Zweifelsfall wird die Kontaktaufnahme mit einem/r reisemedizinisch versierten Kollegen/Kollegin empfohlen.

Impfstoff:

Lebendimpfstoff attenuiertes GF-Virus Stamm 17D; Wirtssystem Hühnerembryonen Zusätze: Aminosäuren, Lactose, Sorbit, Salze

Applikation

1 x 0,5 ml subkutan

Wirksamkeit:

zuverlässig

Beginn ca. 10 Tage nach Impfung, Dauer lebenslang

Wiederimpfung:

seit Juli 2016 nur noch in Ausnahmefällen erforderlich

Nebenwirkungen:

s. Packungsbeilage bzw. Gebrauchsinformation!

Es wurden in Zusammenhang mit der Impfung in einer Größenordnung von 1 auf 125.000 verabreichte Dosen schwere neuro- oder viszerotrope Nebenwirkungen beobachtet, letztere mit einer Letalität > 50%. Ursache sind offenbar immunmodulierende Wirtsfaktoren. Das Risiko ist auf die Erstimpfung beschränkt und steigt im höheren Lebensalter an.

Kontraindikation:

● Stillzeit, akute, behandlungsbedürftige Krankheiten;

● schwere Unverträglichkeit vorangegangener Gelbfieberimpfungen;

● Allergie gegen Hühnereiweiß oder andere Impfstoffbestandteile;

● Immundefizienz jeglicher Ursache, speziell Thymuserkrankungen, progrediente maligne Erkrankungen, Antizytokintherapie, symptomatische HIV-Infektion, Myasthenia gravis.

Schwangerschaft:

relativ kontraindiziert bzw. nach strenger Risikoabwägung, jedoch möglichst nicht im 1. (nach WHO 1. und 2.) Trimenon.

Zusätzliche Hinweise und Empfehlungen

● Die Impfung sollte nur bei aktueller Indikation nach individueller Nutzenabwägung gegeben werden. In der Regel ist das Infektionsrisiko in endemischen Gebieten noch immer größer als das Impfrisiko. Trotzdem ist die Indikation für eine Erstimpfung bei Personen über 60 Jahren besonders streng zu stellen, ggf. sollte ein Impfbefreiungszeugnis ausgestellt werden (s.u.).

● Neben formalen Indikationen bei vorgeschriebener Impfung zur Einreise in bestimmte Länder (s.o.) verlangen auch z.B. Reedereien eine gültige Impfung für Schiffspersonal.

● Die Gelbfieberimpfung kann ab dem vollendeten 9. Lebensmonat gegeben werden. Bei entsprechendem Gelbfieberrisiko kann die Impfung auch bereits ab dem 6. vollendeten Lebensmonat durchgeführt werden. Die Gelbfieberimpfung ist bei Kindern jünger als 6 Monate wegen eines erhöhten Enzephalitisrisikos kontraindiziert.

● Die DTG bietet ein detailliertes Aufklärungsblatt (Stand 2018) zur Gelbfieberimpfung an.

● Impfung nur durch zugelassene Ärzte bzw. Institutionen (siehe unter Dokumentation)

● Die formale Gültigkeit beginnt bei Erstimpfung 10 Tage danach. Der Impfschutz gilt nach einmaliger Impfung lebenslang. Diese Änderung der International Health Regulations ist auf Beschluß der World Health Assembly am 11. Juli 2016 in Kraft getreten. Diese sind für alle Mitgliedsstaaten bindend. Es kommt jedoch noch vor, dass Länder bzw. das Grenzpersonal weiterhin den Nachweis der Gelbfieber-Impfung oder einen Booster von Reisenden verlangen, deren Gelbfieber-Impfzertifikat älter als 10 Jahre ist.

● Bei bestimmten Personengruppen ist die Immunantwort nach einmaliger Impfung nicht optimal und bietet möglicherweise keinen lebenslangen Schutz, so dass diese von einer Auffrischimpfung profitieren könnten. Zu dieser Gruppe gehören Kinder, die im Alter < 2 Jahre erstmals geimpft wurden, insbesondere solche, die gleichzeitig zur Gelbfieber-Impfung eine MMR-Impfung erhalten hatten. Frauen, die zum Zeitpunkt der Impfung schwanger waren swie HIV-Infizierte.

● Bei medizinischer Kontraindikation besteht die Möglichkeit einer Impfbefreiung. Für Reisen in Gelbfiebergebiete muss dabei eine strenge Risikoabwägung erfolgen. Das "exemption certificate" ist in Englisch oder Französisch und Spanisch im internationalen Impfpass einzutragen. Vorschlag zur Formulierung: "Mrs./Mr. ….. can not be vaccinated against yellow fever for medical reasons".

● Die Länder, für die Impfpflicht besteht, sind zur Anerkennung dieses Zeugnisses nicht verpflichtet. Im Extremfall führt dies bei Einreise zu Nachimpfung, Quarantäne oder Zurückweisung.

Links:

Gelbfieberimpfstellen in Deutschland

Aufklärungsblatt zur Gelbfieberimpfung (03.2018)

Deutsche Gesellschaft für Tropenmedizin und Internationale Gesundheit (DTG) e.V. | Bernhard-Nocht-Straße 74 | 20359 Hamburg |
Fax: +49 40 42818-512 | E-MAIL: dtg@bnitm.de

22/04/2019
28/10/2018
28/10/2018

Brasilien: Gelbfieber Ausbruch (9. Update)

Meldung vom: 11.10.2018

Zwischen dem 1. Juli 2017 und dem 30. Juni 2018 wurden insgesamt 1.376 bestätigte Gelbfieber-Fälle bei Menschen, darunter 483 Todesfälle, in Brasilien gemeldet (Stand 10. Oktober 2018).

Bereits Anfang 2017 berichtete das brasilianische Gesundheitsministerium von Gelbfieber-Ausbrüchen in mehreren östlichen Bundesstaaten, einschließlich Gebieten, in denen Gelbfieber bislang nicht als Risiko angesehen wurde. Seit Ende 2017 kommt es in mehreren brasilianischen Bundesländern zu Gelbfieberfällen.

Betroffen sind insbesondere die Bundesstaaten Rio de Janeiro, Minas Gerais und São Paulo, einschließlich der Gebiete in der Nähe der Stadt São Paulo.

31/07/2017

Die gefährlichste aller Weltanschauungen ist die Weltanschauung der Leute, welche die Welt nicht angeschaut haben.
Alexander von Humboldt

08/03/2017

.

Adresse

HofgartenStr. 1
Mainaschaff
63814

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