19/05/2026
Barrierefreiheit auf der Praxiswebsite – klingt nach Paragraphendschungel, muss es aber nicht sein.
Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Für Praxen ist das vor allem dann relevant, wenn über die Website digitale Dienstleistungen wie eine verbindliche Online-Terminbuchung angeboten werden. Reine Informationsseiten und Kleinstunternehmen sind in der Regel ausgenommen. 💡
Als HÄVBW-Mitglied profitiert ihr von vergünstigten Konditionen bei zwei ausgewählten Anbietern – und ein kompaktes Infopapier erklärt euch, ob und wie ihr betroffen seid. Einfach, verständlich, mit konkreten nächsten Schritten. 🙌
Alle Details findet ihr auf unserer Website – Link in der Bio.
Habt ihr das Thema schon auf dem Schirm oder euch noch nicht damit beschäftigt? 👇