AyKa Pflegedienst GmbH

AyKa Pflegedienst GmbH Wir bieten eine Rundumversorgung in der häuslichen Kranken-und Altenpflege

Erweiterung unseres Einsatzgebietes!Unser Unternehmen freut sich, Ihnen mitteilen zu können, dass wir unser Einsatzgebie...
27/02/2025

Erweiterung unseres Einsatzgebietes!

Unser Unternehmen freut sich, Ihnen mitteilen zu können, dass wir unser Einsatzgebiet erweitert haben!

Neben unserer Hauptstelle in Ratingen und Umgebung
betreuen wir Sie nun auch über unsere neue
Zweigstelle in Walsum, Dinslaken und Umgebung.

Wir sind weiterhin mit vollem Engagement für Sie da!

Ayka Pflegedienst – Das höchste Gesetz ist das Wohl des Patienten.

📞 Tel: 02102 106 64 33 | Fax: 02102 106 64 35 | Mobil: 0176 844 350 58
📧 E-Mail: info@ayka-pflegedienst.de | 🌐 Web: www.ayka-pflegedienst.de
🏠 Hauptstelle – Einsatzgebiete: Ratingen & Umgebung
🏠 Zweigstelle – Einsatzgebiete: Walsum, Dinslaken & Umgebung

Hilfe bei ProblemenBei Problemen mit einem Pflegedienst oder in einer stationären Einrichtung der pflegerischen Versorgu...
25/02/2025

Hilfe bei Problemen

Bei Problemen mit einem Pflegedienst oder in einer stationären Einrichtung der pflegerischen Versorgung sollten Sie sich zunächst direkt an die Pflegedienstleitung wenden. Eine offene Kommunikation kann oft Missverständnisse klären und Lösungen schaffen. Wenn das Problem nicht gelöst werden kann, steht Ihnen die Pflegekasse für Beratung und Unterstützung zur Verfügung, um Ihre Anliegen zu klären und für eine bessere Versorgung zu sorgen.

Ayka Pflegedienst – Das höchste Gesetz ist das Wohl des Patienten.

📞 Tel: 02102 106 64 33 | Fax: 02102 106 64 35 | Mobil: 0176 844 350 58
📧 E-Mail: info@ayka-pflegedienst.de | 🌐 Web: www.ayka-pflegedienst.de
🏠 Hauptstelle – Einsatzgebiete: Ratingen & Umgebung
🏠 Zweigstelle – Einsatzgebiete: Walsum, Dinslaken & Umgebung

PflegezeitBeschäftigte, die Angehörige in häuslicher Umgebung pflegen, haben Anspruch auf eine unbezahlte Freistellung v...
20/02/2025

Pflegezeit

Beschäftigte, die Angehörige in häuslicher Umgebung pflegen, haben Anspruch auf eine unbezahlte Freistellung von der Arbeit für bis zu 6 Monate (Pflegezeit). Dieser Anspruch gilt jedoch nur für Arbeitnehmer in Betrieben mit mehr als 15 Beschäftigten. Die Pflegezeit ermöglicht es pflegenden Angehörigen, sich voll auf die Betreuung ihrer Lieben zu konzentrieren, ohne das Arbeitsverhältnis zu gefährden. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Pflegekasse.

Ayka Pflegedienst – Das höchste Gesetz ist das Wohl des Patienten.

📞 Tel: 02102 106 64 33 | Fax: 02102 106 64 35 | Mobil: 0176 844 350 58
📧 E-Mail: info@ayka-pflegedienst.de | 🌐 Web: www.ayka-pflegedienst.de
🏠 Hauptstelle – Einsatzgebiete: Ratingen & Umgebung
🏠 Zweigstelle – Einsatzgebiete: Walsum, Dinslaken & Umgebung

Leistungen zur sozialen Sicherung der PflegepersonUm den hohen Einsatz von Pflegepersonen anzuerkennen, zahlt die Pflege...
18/02/2025

Leistungen zur sozialen Sicherung der Pflegeperson

Um den hohen Einsatz von Pflegepersonen anzuerkennen, zahlt die Pflegekasse Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung. Voraussetzung dafür ist, dass die Pflegeperson den Pflegebedürftigen mindestens 10 Stunden wöchentlich an mindestens 2 Tagen in der Woche in dessen häuslicher Umgebung pflegt. Die Höhe der Rentenversicherungsbeiträge hängt vom Pflegegrad der gepflegten Person ab. Diese Regelung sichert Pflegepersonen auch im Alter ab und würdigt ihre wertvolle Arbeit.

Ayka Pflegedienst – Das höchste Gesetz ist das Wohl des Patienten.

📞 Tel: 02102 106 64 33 | Fax: 02102 106 64 35 | Mobil: 0176 844 350 58
📧 E-Mail: info@ayka-pflegedienst.de | 🌐 Web: www.ayka-pflegedienst.de
🏠 Hauptstelle – Einsatzgebiete: Ratingen & Umgebung
🏠 Zweigstelle – Einsatzgebiete: Walsum, Dinslaken & Umgebung

Über den Tod hinausgehende AnsprücheNach der neuen Regelung können die Erben eines Versicherten innerhalb von 12 Monaten...
13/02/2025

Über den Tod hinausgehende Ansprüche

Nach der neuen Regelung können die Erben eines Versicherten innerhalb von 12 Monaten nach dessen Tod Kostenerstattungsansprüche geltend machen. Dazu gehören beispielsweise Leistungen wie die Verhinderungspflege durch einen Pflegedienst, Kosten für Entlastungsleistungen oder Ausgaben für Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen. Diese Regelung bietet Hinterbliebenen finanzielle Unterstützung und Entlastung, um auch nach dem Tod des Versicherten offene Ansprüche in Anspruch nehmen zu können.

Ayka Pflegedienst – Das höchste Gesetz ist das Wohl des Patienten.

📞 Tel: 02102 106 64 33 | Fax: 02102 106 64 35 | Mobil: 0176 844 350 58
📧 E-Mail: info@ayka-pflegedienst.de | 🌐 Web: www.ayka-pflegedienst.de
🏠 Hauptstelle – Einsatzgebiete: Ratingen & Umgebung
🏠 Zweigstelle – Einsatzgebiete: Walsum, Dinslaken & Umgebung

PflegekurseDie Pflegekasse bietet für ihre Versicherten kostenlose Pflegekurse an. Diese Kurse richten sich an Angehörig...
11/02/2025

Pflegekurse

Die Pflegekasse bietet für ihre Versicherten kostenlose Pflegekurse an. Diese Kurse richten sich an Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen, um ihnen wichtige Kenntnisse und Fähigkeiten für die Pflege im häuslichen Umfeld zu vermitteln. Ziel ist es, Pflegepersonen in ihrer Rolle zu stärken, Unsicherheiten abzubauen und die Pflegebedürftigen bestmöglich zu versorgen.

Ayka Pflegedienst – Das höchste Gesetz ist das Wohl des Patienten.

📞 Tel: 02102 106 64 33 | Fax: 02102 106 64 35 | Mobil: 0176 844 350 58
📧 E-Mail: info@ayka-pflegedienst.de | 🌐 Web: www.ayka-pflegedienst.de
🏠 Hauptstelle – Einsatzgebiete: Ratingen & Umgebung
🏠 Zweigstelle – Einsatzgebiete: Walsum, Dinslaken & Umgebung

EntlastungsbetragPflegebedürftige haben Anspruch auf einen monatlichen Entlastungsbetrag von 131€. Dieser kann für hausw...
06/02/2025

Entlastungsbetrag

Pflegebedürftige haben Anspruch auf einen monatlichen Entlastungsbetrag von 131€. Dieser kann für hauswirtschaftliche Versorgung, Leistungen der Tages- und Nachtpflege oder stationäre Verhinderungspflege eingesetzt werden.

Ayka Pflegedienst - Das höchste Gesetz ist das Wohl des Patienten.

📞 Tel: 02102 106 64 33 | Fax: 02102 106 64 35 | Mobil: 0176 844 350 58
📧 E-Mail: info@ayka-pflegedienst.de | 🌐 Web: www.ayka-pflegedienst.de
🏠 Hauptstelle – Einsatzgebiete: Ratingen & Umgebung
🏠 Zweigstelle – Einsatzgebiete: Walsum, Dinslaken & Umgebung

Übergangspflege im KrankenhausWenn die Pflege nach einem Krankenhausaufenthalt nicht sichergestellt werden kann, übernim...
04/02/2025

Übergangspflege im Krankenhaus

Wenn die Pflege nach einem Krankenhausaufenthalt nicht sichergestellt werden kann, übernimmt die Pflegeversicherung Übergangspflege im Krankenhaus. Diese greift, wenn durch den Krankenhaussozialdienst keine andere Versorgung organisiert werden kann. Es wird empfohlen, frühzeitig mit dem Sozialdienst Kontakt aufzunehmen.

Ayka Pflegedienst - Das höchste Gesetz ist das Wohl des Patienten.

📞 Tel: 02102 106 64 33 | Fax: 02102 106 64 35 | Mobil: 0176 844 350 58
📧 E-Mail: info@ayka-pflegedienst.de | 🌐 Web: www.ayka-pflegedienst.de
🏠 Hauptstelle – Einsatzgebiete: Ratingen & Umgebung
🏠 Zweigstelle – Einsatzgebiete: Walsum, Dinslaken & Umgebung

Leistungen der vollstationären PflegeIst die häusliche oder teilstationäre Pflege nicht möglich, ist ein Umzug in ein Pf...
30/01/2025

Leistungen der vollstationären Pflege

Ist die häusliche oder teilstationäre Pflege nicht möglich, ist ein Umzug in ein Pflegeheim oft unumgänglich. Die Pflegekassen übernehmen die pflegebedingten Aufwendungen, einschließlich der Kosten für Betreuung und medizinische Behandlungspflege. Die Leistungen sind nach Pflegegrad gestaffelt:
• Pflegegrad 1: 131 €
• Pflegegrad 2: 805 €
• Pflegegrad 3: 1.319 €
• Pflegegrad 4: 1.855 €
• Pflegegrad 5: 2.096 €

Ayka Pflegedienst - Das höchste Gesetz ist das Wohl des Patienten.

📞 Tel: 02102 106 64 33 | Fax: 02102 106 64 35 | Mobil: 0176 844 350 58
📧 E-Mail: info@ayka-pflegedienst.de | 🌐 Web: www.ayka-pflegedienst.de
🏠 Hauptstelle – Einsatzgebiete: Ratingen & Umgebung
🏠 Zweigstelle – Einsatzgebiete: Walsum, Dinslaken & Umgebung

Kombination von Verhinderungspflege und KurzzeitpflegeVerhinderungspflege und Kurzzeitpflege sind voneinander unabhängig...
28/01/2025

Kombination von Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege

Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege sind voneinander unabhängig. Beide Leistungen können daher in unmittelbarem Anschluss nacheinander in Anspruch genommen werden, soweit die Voraussetzungen gegeben sind.

Ayka Pflegedienst - Das höchste Gesetz ist das Wohl des Patienten.

📞 Tel: 02102 106 64 33 | Fax: 02102 106 64 35 | Mobil: 0176 844 350 58
📧 E-Mail: info@ayka-pflegedienst.de | 🌐 Web: www.ayka-pflegedienst.de
🏠 Hauptstelle – Einsatzgebiete: Ratingen & Umgebung
🏠 Zweigstelle – Einsatzgebiete: Walsum, Dinslaken & Umgebung

KurzzeitpflegeReicht vorübergehend weder die häusliche Pflege noch die Aufnahme in eine Einrichtung der Tages- und Nacht...
23/01/2025

Kurzzeitpflege

Reicht vorübergehend weder die häusliche Pflege noch die Aufnahme in eine Einrichtung der Tages- und Nachtpflege aus, kann die Aufnahme in eine zugelassene vollstationäre Einrichtung in Betracht kommen:
• Wenn in der Wohnung der Pflegebedürftigen Umbaumaßnahmen erfolgen
• Die Pflegeperson die Pflege noch nicht erbringen kann
• Für Zeiten von Urlaub, Krankheit oder einer sonstigen Verhinderung Die Kurzzeitpflege kann für die Dauer von bis zu 8 Wochen und einem Betrag von 1.854 € im Kalenderjahr beansprucht werden. Unterkunfts-, Verpflegungs- und Investitionskosten müssen grundsätzlich vom Pflegebedürftigen gezahlt werden. Die Kosten können bei der Pflegekasse eingereicht werden; unter bestimmten Voraussetzungen erstattet die Pflegekasse einen Teil. Während der Kurzzeitpflege wird das anteilige Pflegegeld zur Hälfte gezahlt.

Ayka Pflegedienst - Das höchste Gesetz ist das Wohl des Patienten.

📞 Tel: 02102 106 64 33 | Fax: 02102 106 64 35 | Mobil: 0176 844 350 58
📧 E-Mail: info@ayka-pflegedienst.de | 🌐 Web: www.ayka-pflegedienst.de
🏠 Hauptstelle – Einsatzgebiete: Ratingen & Umgebung
🏠 Zweigstelle – Einsatzgebiete: Walsum, Dinslaken & Umgebung

Teilstationäre Tages- und NachtpflegeAuch trotz aller Bemühungen, die häusliche Pflege zu ermöglichen, kann es im Verlau...
21/01/2025

Teilstationäre Tages- und Nachtpflege

Auch trotz aller Bemühungen, die häusliche Pflege zu ermöglichen, kann es im Verlauf eines Pflegefalles oder aufgrund unterschiedlicher Situationen sein, dass die Pflege nicht sichergestellt werden kann. Deshalb sieht die Pflegeversicherung die Tages- und Nachtpflege in ihrem Leistungskatalog vor. Es handelt sich hierbei um teilstationäre Pflege, die in zugewiesenen Tages- und Nachtpflegeeinrichtungen erbracht wird. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten der teilstationären Pflege je Monat bis zu einem Gesamtbetrag von:
• Pflegegrad 1: 0 €
• Pflegegrad 2: 721 €
• Pflegegrad 3: 1.357 €
• Pflegegrad 4: 1.685 €
• Pflegegrad 5: 2.085 €

Ayka Pflegedienst - Das höchste Gesetz ist das Wohl des Patienten.

📞 Tel: 02102 106 64 33 | Fax: 02102 106 64 35 | Mobil: 0176 844 350 58
📧 E-Mail: info@ayka-pflegedienst.de | 🌐 Web: www.ayka-pflegedienst.de
🏠 Hauptstelle – Einsatzgebiete: Ratingen & Umgebung
🏠 Zweigstelle – Einsatzgebiete: Walsum, Dinslaken & Umgebung

Adresse

Ratingen

Öffnungszeiten

Montag 07:30 - 17:00
Dienstag 07:30 - 17:00
Mittwoch 07:30 - 17:00
Donnerstag 07:30 - 17:00
Freitag 07:30 - 17:00
Samstag 07:30 - 16:00
Sonntag 10:00 - 15:00

Telefon

+4917684435058

Benachrichtigungen

Lassen Sie sich von uns eine E-Mail senden und seien Sie der erste der Neuigkeiten und Aktionen von AyKa Pflegedienst GmbH erfährt. Ihre E-Mail-Adresse wird nicht für andere Zwecke verwendet und Sie können sich jederzeit abmelden.

Die Praxis Kontaktieren

Nachricht an AyKa Pflegedienst GmbH senden:

Teilen