16/04/2020
‼ WICHTIGE INFORMATIONEN zum Beschluss der Regierung vom 15.04.2020 ‼
Friseure dürfen ab dem 4. Mai öffnen und wir nicht? Wo ist da die Logik? Der Friseur arbeitet am Kopf, wir an den Füßen. Wer hat da wohl mehr Abstand zum Gesicht? Unfassbar!
Diese Entscheidung entzieht sich unserem Verständnis. Das ein guter Haarschnitt und der gefärbte Haaransatz "lebenswichtig" sein soll, ist uns ebenfalls nicht schlüssig. Die Distanz bei einer Fußpflege, ist jedenfalls weitaus größer, als die beim Friseur. Darüber hinaus sind jedem Dienstleister in der Fußpflege hygienische Maßnahmen hinreichend geläufig, weil diese Betriebe längst nach den gesetzlichen Hygienevorschriften der Bundesländer arbeiten. Deshalb ist ein Fußpflegebetrieb ebenso wie der Friseur in der Lage, seine Hygienestandards nach der aktuellen Hygieneempfehlung auszudehnen.
Vielleicht können Sie Gitta Connemann sich bei der Bundesregierung dafür einsetzen, dass Fußpflege auf jedem Fall systemrelevanter ist, als eine gut sitzende Frisur?! Viele Füße werden es Ihnen danken!
Unabhängig dieser Tatsachen, müssen wir jedoch diesen Beschluss akzeptieren. Wir hoffen aber, dass die Fußpflege- und Kosmetikverbände gegen diesen Beschluss noch einwirken können.
Wir halten Sie/Euch auf dem laufenden und hoffen, dass wir unsere Kunden ebenfalls ab dem 05.04.2020, wieder mit einem freundlichen "Moin" begrüßen dürfen.
Ihr Team von Studio Hautnah in Neukamperfehn.