30/06/2022
Liebe Süchtelner, wir haben eine wichtige Information für Sie zur neuen Corona Test- & Quarantäneverordnung:
Bitte bringen Sie Ihre Nachweise zur Verifizierung "vulnerable Gruppe" ab 01.07.22 mit zur Testung:
Falls Sie in die Gruppe der kostenpflichtigen Bürger mit 3€ Selbstbeteiligung oder voller Kostenpflicht gehören:
Wir akzeptieren aktuell vor Ort NUR KARTENZAHLUNG oder ONLINEZAHLUNG bei der Terminbuchung auf unserer Webseite.
Hier erfahren Sie mehr über die aktuell vorliegenden Regelungen und Zuordnungen in die o.g. Gruppen:
Folgende Personen haben weiterhin Anspruch auf eine kostenlose Bürgertestung (ab 30.06.22):
- das fünfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben
- aus medizinischen Gründen jetzt oder in den letzten drei Monaten nicht gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpft werden konnten
- sie an klinischen Studien zur Wirksamkeit von Impfstoffen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 teilnehmen oder in den letzten drei Monaten teilgenommen haben
- zum Zeitpunkt der Testung aufgrund einer nachgewiesenen Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 in Absonderung befinden, wenn die Testung zur Beendigung der Absonderung erforderlich ist (Freitestungen)
- mit einer mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infizierten Person in demselben Haushalt leben oder gelebt haben
- in/von Einrichtungen nach § 4 Absatz 1 Nummer 3 und 4 Coronavirus-Testverordnung (Krankenhäusern, Einrichtungen für ambulantes Operieren, Vorsorge und Rehabilitationseinrichtungen (wenn vergleichbar einem Krankenhaus), Dialyseeinrichtungen, Tageskliniken, Entbindungseinrichtungen, Voll- und teilstationäre Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung älterer, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen (Alten- und Pflegeeinrichtungen), stationären Einrichtungen oder ambulanten Diensten der Eingliederungshilfe, Obdachlosenunterkünften, Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Asylbewerbern, vollziehbar Ausreisepflichtigen, Flüchtlingen und Spätaussiedlern betreut, behandelt, gepflegt oder untergebracht ist oder eine solche Einrichtung besuchen wird
- von ambulanten Pflegediensten (soweit nicht nur Unterstützung im Alltag gewährleistet wird), ambulanten Hospizdiensten und Leistungserbringer der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung betreut/gepflegt, behandelt wird
- Pflegepersonen im Sinne von § 19 SGB XI
- Personen, die ein persönliches Budget nach §29 SGB IX in Anspruch nehmen und im Rahmen dieses Budgets Beschäftigte.
Anspruch auf eine Bürgertestung mit Zuzahlung von 3,- Euro (ab 30.06.22) haben Personen, die:
- am selben Tag eine Veranstaltung in einem Innenraum besuchen werden
- zu einer Person ab 60 Jahren oder einer Person mit einer Vorerkrankung mit einem hohen Risiko, schwer an Covid-19 zu erkranken, am selben Tag Kontakt haben werden
- Corona-Warn-App des Robert Koch-Instituts zeigt eine Warnung mit der Statusanzeige erhöhtes Risiko an.
Weitere Informationen zur neuen Verordnung folgen in Kürze.
Aufgrund der äußerst kurzen Vorlaufzeit zur Umsetzung der neuen Verordnung wir insbesondere im Anmelde- und Bezahlprozess um Ihre Geduld sowie Ihr Verständnis.
Ihr Testcenter-Niederrhein für Süchteln