
19/06/2025
Als Berufsverband Österreichischer Psychologinnen und Psychologen (BÖP) begrüßen wir die heute im Ministerrat beschlossene Verschärfung des Waffenrechts der Regierung ausdrücklich. Besonders positiv ist, dass nun zahlreiche Empfehlungen des BÖP umgesetzt werden.
Zu den zentralen Anliegen des Berufsverbands zählte die umfassende Aktualisierung, Ausweitung und Präzisierung der waffenpsychologischen Gutachten, die Voraussetzung für den Erwerb einer Waffenbesitzkarte sind. Diese Empfehlung wird nun gesetzlich umgesetzt – unter anderem durch die Einführung eines verpflichtenden, mehrstufigen Begutachtungsverfahrens.
Zentrale Lösungsvorschläge des BÖP zur Qualitätssteigerung waffenpsychologischer Gutachten u.a.:
• Anhebung der Altersgrenze für den Erwerb besonders gefährlicher Schusswaffen
• Verpflichtende persönliche Exploration mit Mindestdauer von 45 Minuten – nicht nur standardisierte Tests
• Freie Auswahl geeigneter Testverfahren durch die GutachterInnen – statt veralteter, gesetzlich fixierter Methoden
• Abschaffung der einseitigen Zweistufigkeit – alle Begutachteten sollen ein vollständiges Verfahren durchlaufen
• Periodische Verlässlichkeitsprüfung für bestehende WaffenbesitzerInnen
Diese Maßnahmen stärken die Objektivität, Unabhängigkeit und Glaubwürdigkeit der psychologischen Beurteilung im sicherheitsrelevanten Bereich.
„Der BÖP bringt seit Jahrzehnten psychologische Fachstandards in sicherheitspolitische Debatten ein. Wir begrüßen, dass unsere Anliegen bei den aktuellen Vorhaben eingeflossen sind. Wir sehen das als klaren Auftrag, weiterhin aktiv mitzugestalten – im Sinne einer sicheren und verantwortungsvollen Gesellschaft“, so BÖP-Präsidentin a.o. Univ.-Prof.in Dr.in Beate Wimmer-Puchinger.