05/03/2022
Ab 5.März 2022 gültig
Für Mitgliedsbetriebe aus den Bereichen Fußpflege, Kosmetik, Massage (Ausnahmen bestehen im Bereich der Heilmassage), Piercen, Tätowieren, Nagelstudios gilt
* Keine Maskenpflicht mehr für KundInnen sowie MitarbeiterInnen/UnternehmerInnen
Es wird jedoch das Tragen von Masken (FFP2) in geschlossenen Räumen empfohlen.
(Die Maskenpflicht besteht beispielsweise nur mehr in Öffentlichen Verkehrsmitteln, Betriebsstätten des Lebensmittelhandels, Apotheken, Drogerien,…)
* Keine 2G/3G Kontrollen
* Alle Betriebe mit Kundenbereich benötigen weiterhin einen COVID-Beauftragten und ein Präventionskonzept.
Für Mitgliedsbetriebe aus dem Bereich Heilmassage gilt:
* HeilmasseurInnen müssen eine Maske (FFP2) tragen.
* PatientInnen müssen eine Maske (FFP2) tragen.
Externe Dienstleister in Alten- und Pflegeheime müssen
* einen Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr nachweisen (Impfung, Genesungsnachweis (180 Tage), Absonderungsbescheid (180 Tage), PCR Test (72h), Antigentest (24h), Antigentest zur Eigenanwendung, der in einem behördlichen Datenverarbeitungssystem erfasst ist (24h)
* eine Maske tragen
* Es wird empfohlen, mit dem Betreiber im Vorfeld Kontakt aufzunehmen, um spezielle Vorgaben abzuklären.