Manuela Weinhöpl

Manuela Weinhöpl Psychotherapeutin, Expertin für Traumatologie, Supervisorin, Coach, Trainerin

24/12/2023
16/10/2023

‼️ Selbstkritisch hinterfragt: Vermeintliche Fachliteratur mit Nebenwirkungen!

Vor einiger Zeit haben wir an dieser Stelle leider ungesehen eine Buchempfehlung geteilt, die u. a. auch von der getragen wurde. Diesen Vertrauensvorschuss werden wir nicht mehr geben und in Zukunft nur noch Literatur empfehlen, die wir selbst gelesen und geprüft haben. Bedauerlicherweise haben auch einige Fachstellen diese 'Werbung' unhinterfragt geteilt.

Wir bedauern diese Fehleinschätzung und hoffen, dass sich auch alle anderen Befürworter kritisch mit diesem Buch auseinandersetzen und öffentlich Stellung beziehen.

Eine große Hilfe ist dabei die Literaturkritik von von Zartbitter Köln.


Vielen Dank für diese ausführliche und fachlich fundierte Rezension, der wir in jedem Punkt zustimmen. Wir sind sehr erleichtert, dass sich eine renommierte Fachstelle die Zeit genommen und den Mut hat, dieses unsägliche Werk, entgegen der öffentlichen Lobpreisungen, zu demontieren.

Wir arbeiten für und mit Betroffenen von sexualisierter Gewalt. Die Meinung ist einhellig: Das Buch ist sowohl optisch als auch inhaltlich eine Zumutung. Allein das Marketing scheint gut durchdacht zu sein.

Gravierende Fehlinformation getarnt als wertvoller Beitrag zur Prävention. Das Buch sollte entweder grundlegend überarbeitet oder aus dem Verkauf genommen werden!

Hier findet ihr die vollständige Literaturkritik: https://kurzelinks.de/l0el

15/05/2023

Simone’s Tochter Florentine wog bei der Geburt 495 Gramm. 5 Gramm, die schwer wogen, denn rechtlich existiert Florentine gar nicht. Totgeborene Kinder unter 500 Gramm Geburtsgewicht sind in Österreich nicht als Menschen anerkannt. Es gibt keine Geburtsurkunde, keine Sterbeurkunde. Erst seit 1.4.2017 ist es möglich sein frühverstorbenes Kind ins Personenstandsregister eintragen zu lassen. Das ermöglicht, seinem Kind öffentlich einen Namen zu geben, obwohl die Beurkundung keine Rechtswirkung auf weitere Gesetze, wie zum Beispiel das Leichen- und Bestattungsgesetz oder auf das Mutterschutzgesetz hat. Denn Mutterschutz gibts es nach einer Geburt eines Kinder unter 500 Gramm Geburtsgewicht nicht. Erst, wenn das Kind 501 Gramm hat. Dann ist es rechtlich eine Totgeburt und die Mutter hat Anspruch auf Mutterschutz. Unglaublich, dass 1 Gramm darüber entscheidet, ob eine Mutter sofort nach der Geburt wieder arbeiten gehen muss, oder nicht. Klar ist eine Krankschreibung möglich, doch diese Kraft, die notwendig ist, sich bei der Hausärztin krankschreiben zu lassen, ist manchmal nach so einem traumatischen Erlebnis einfach nicht da. Der Verein Rechte Für Sternchenmamas will die Rechte von Eltern frühverstorbener Kinder in Österreich verbessern und strebt mit einigen Organisationen und Expert:innen eine Gesetzesänderung an, wie z.B.:

*Gestaffelten Mutterschutz
*Freistellung des Partners/der Partnerin
*Begriffänderung von Fehlgeburt zu kleiner Geburt oder Schwangerschaftsverlust
*Erweiterung des vorzeitigen Mutterschutzes

Wir vom Verein Pusteblume unterstützen dies und fordern euch alle auf, die Petition zu verbreiten, zu unterzeichnen und wann immer es möglich ist, auf das Thema aufmerksam zu machen.
Mit deiner Stimme hilfst du mit, den vielen betroffenen Familien eine Stimme zu geben.
Mit deiner Stimme hilfst du mit, die Situation betroffener Eltern nachhaltig zu verbessern.
Mit deiner Stimme hilfst du den Initiatorinnen das Thema weiter zu tragen, nicht locker zu lassen und nicht aufzugeben.
Lass deine Stimme zum MUTAUSBRUCH werden! Jetzt!
Hier der Link zur Parlamentarischen Petition:

https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/BI/59?selectedStage=103

Bildquelle und -rechte: Simone Strobl

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