15/12/2025
Liebe Patienten!
Oft werden wir "einfach um eine Unterschrift" gebeten. Dies ist auch klar, denn von den zuständigen Stellen, sei es eine Schule, der Arbeitgeber oder eine Versicherung, wird meist nur dies benötigt - eine Unterschrift. Das Detail steckt aber darin WAS unterschrieben wird. Würde nur die Unterschrift benötigt, könnte dies ja jeder unterzeichnen 😉
Nehmen wir einen alltäglichen Vergleich, der gerade in den Medien präsent ist, damit wir die Situation besser verstehen und versuchen wir einige Mythen mit diesem Beispiel aufzuklären. Nehmen wir das Pickerl beim Auto, welches einen ähnlichen Zweck erfüllt, den auch ein Attest beim Arzt erfüllen soll. Es soll den Zustand eines Autos zum aktuellen Zeitpunkt bewerten - genauso wie ein Attest den Zustand eines Patienten zum gegebenen Zeitpunkt feststellt.
Mythos Nummer 1 - das Autopickerl ist immer gratis:
Genauso selten, wie die wenigsten von uns ein Pickerl beim KFZ Betrieb unseres Vertrauens gratis bekommen, ist ein Attest beim Arzt gratis. Beim KFZ Betrieb ist ein Mechaniker zuständig und seine Arbeitszeit gehört bezahlt, genauso wie die Arbeitszeit der Sekretärin oder die Kosten der nötigen Geräte. Beim Arzt ist dies nichts anderes. Als Beispiel nehmen wir ein Sportattest, welches mindestens ein EKG, bei Bedarf auch eine Lungenfunktion und eine ärztliche Untersuchung beinhaltet. Sowohl das EKG Gerät an sich kostet mehrere tausend EUR, als auch die Arbeitskraft, welche dieses bedient, ist für diese Zeit blockiert und kostet somit Geld. Zusätzlich kommen noch die monatliche Wartung der Geräte, die Miete, die Reinigung, die Abgaben, die Steuern und, und und... Fazit - beim KFZ Mechaniker kostet ein Pickerl im Schnitt um die 80 EUR, also sind zB. 50 EUR für ein Pickerl beim Arzt durchaus günstig.
Mythos Nummer 2 - wir brauchen nur die Unterschrift, keine Untersuchung:
Wie oft haben Sie schon ein KFZ Pickerl ohne Begutachtung des Fahrzeuges bekommen? Ich glaube, das ist weder rechtens, noch Realität (ein paar schwarze Schafe ausgenommen). Und genauso ist es auch beim Pickerl für Sie - Ihrem Attest. Wir als Ärzte müssen Sie untersuchen, damit wir feststellen können, was Ihnen fehlt oder hoffentlich auch nicht fehlt. Nur dann können wir bestätigen (=attestieren), was wir gesehen/gehört/gefühlt haben.
Mythos Nummer 3 - der Hausarzt muss wissen, was er untersuchen muss:
Ich bin mir nicht sicher, ob ein Tischler ein KFZ Pickerl ausstellen könnte, oder ein Lackierer, der zwar auch mit Fahrzeugen arbeitet, aber genauso wenig von den Vorschriften für ein KFZ Pickerl wissen wird, wie ein Arzt von den Anforderungen für irgendeinen Beruf. In unserer Praxis gibt es die Expertise für Führerscheingutachten, genauso wie für flugmedizinische Gutachten, welche beide ein Attest darstellen. Auch die Expertise für das Attest eines Krankenstandes ist gegeben. Für all diese Atteste gibt es klare Regeln, die wir teilweise durch Kurse oder durch entsprechende "Anleitungen", wie zB. Gesetze, erlernen und wodurch wir wissen, was wir in einem solchen Fall attestieren müssen. Genau, wie eine zertifizierte KFZ Werkstätte weiß, was sie beim Pickerl machen muss. Und wie ein nicht qualifizierter Techniker maximal feststellen darf/kann, dass das Auto fährt (oder nicht), dürfen wir ohne genaue Vorgaben maximal attestieren, dass sie leben und Punkt. Eine "vollständige geistige und körperliche Gesundheit" oder eine "Eignung zum Beruf XY" können wir nicht ausstellen, da ersteres in den seltensten Fällen gegeben ist und beim zweiten Beispiel uns die Information fehlt, welche Voraussetzungen sie für den Beruf XY benötigen (wenn es nicht gerade der Beruf des Arztes ist). Fazit: Für ein Attest, für welches wir nicht zertifiziert sind (Führerschein, Piloten, etc.) benötigen wir die Information, was wir prüfen sollen und dann können wir dies auch machen. Versicherungen decken dies zB. oft gut mit einem Fragebogen ab, den wir entsprechend ausfüllen können, nachdem wir die passenden Daten gemeinsam mit Ihnen erhoben haben.
Mythos Nummer 4 - das geht ja eh auf Krankenkassa:
Haben Sie schon einmal (im Normalfall) ein Pickerl von Ihrer KFZ Versicherung bezahlt bekommen? Genau - und so ist es auch mit der Krankenkassa. Diese ist für bestimmte Aufgaben zuständig, dazu zählen Atteste in den allermeisten Fällen aber nicht. Natürlich gibt es schwarze Schafe auch unter uns Ärzten, die anstatt eines Privathonorares eine ärztliche Begutachtung der Krankenkassa verrechnen. Dies ist aber nicht unsere Art und diese unterstützen wir auch nicht, da sie nicht rechtens ist. Abgesehen davon sind wir überzeugt davon, dass die Allgemeinheit nicht dafür aufkommen darf, dass sich jemand zB. eine neue Lebensversicherung leistet, bei welcher meist ein ärztliches Attest nötig ist.
Wir hoffen Ihnen hiermit ein wenig einen Einblick in die Attestitis, wie wir Ärzte das ausufernde Verlangen nach Attesten von allen möglichen Institutionen nennen, geben konnten und hoffen, Ihnen damit die Information gegeben zu haben, welche Sie benötigen um die nächste Privatrechnung beim Hausarzt zu verstehen.
Alles Liebe,
Ihre Praxispartner Herzogenburg.