
25/06/2025
Für echte Qualität in der Osteopathie
👐 Osteopathie ist Heilkunde. Punkt.
Nicht weil wir das wollen – sondern weil Gerichte und das Heilpraktikergesetz (§1 Abs. 2 HPG) es klar sagen: Heilkunde ist jede Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten. Genau das macht Osteopathie – inklusive eigener Diagnose.
Osteopathie ohne Diagnostik? Fachlich unsinnig, praktisch unmöglich.
🩺 Deshalb: Osteopathie ist kein Heilmittel, das ärztlich verordnet wird. Sie ist eigenständige Heilkunde – und muss auch als eigenständiger Beruf anerkannt werden.
💬 Krankenkassen wissen das längst: Sie bezuschussen Osteopathie oft ohne ärztliche Verordnung – weil sie heilkundlich ist.
📢 Die Bundesregierung will Osteopathie bundeseinheitlich regeln – das ist gut. Denn nur so können Patient*innen endlich vor Behandlungen durch unzureichend qualifizierte Anbieter geschützt werden.
✅ Gemeinsam mit allen Osteopathinnen und Bürgerinnen – für Qualität, Transparenz und eine verlässliche Ausbildung.
💡 Osteopathie braucht klare Regeln. Für Qualität. Für Sicherheit. Für die Menschen.