21/12/2023
Der Gesetzesbeschluss zur Aufnahme der klinisch-psychologischen Behandlung in das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz hat nun auch den Bundesrat passiert. Damit wird klinisch-psychologische Behandlung endlich zur Kassenleistung und als gleichwertige Leistung neben ärztlicher Hilfe im ASVG verankert.
Mit 1.1.2024 haben somit alle versicherten Menschen in Österreich einen Anspruch auf klinisch-psychologische Behandlungsleistungen. „Hier wird gerade ein neues Kapitel im Bereich der österreichischen Gesundheitsversorgung aufgeschlagen. Ich bin sehr dankbar, dass der hohe Versorgungsbedarf von den beiden Regierungsparteien erkannt wurde“, hält die BÖP-Präsidentin a.o. Univ.-Prof.in Dr.in Beate Wimmer-Puchinger fest.
Laut Gesetzgeber hat nun die Sozialversicherung die klinisch-psychologische Versorgung mittels entsprechender Vereinbarungen sicherzustellen. Der vom Gesetzgeber intendierte niederschwellige Zugang zur Behandlung ist nur über den Abschluss einer Sachleistungsvereinbarung mit den Klinischen PsychologInnen möglich. "Alles andere wird bei den ohnedies psychisch belasteten Menschen zu einer zusätzlichen finanziellen und bürokratischer Bürde", warnt die BÖP-Präsidentin: „Klinisch-psychologische Behandlung muss für alle leistbar sein und darf niemanden ausschließen.“
Der BÖP ist zuversichtlich, bei den nun anstehenden Verhandlungen mit den Sozialversicherungsträgern konstruktive Lösungen zu finden: „Wir erwarten, dass die Kassa ehebaldigst zu Gesprächen hinsichtlich einer Sachleistungsvereinbarung mit uns in Verbindung treten wird. Das sind wir den betroffenen Menschen in Österreich schuldig“, so die BÖP-Präsidentin a.o. Univ.-Prof.in Dr.in Wimmer-Puchinger.