08/05/2026
Sehr geehrte PatientInnen!
Wir informieren Sie, dass ab 01.05.2026 die Kriterien für Krankentransporte seitens der ÖGK überarbeitet wurden (siehe Schreiben der ÖGK).
Zusammenfassung:
- Kosten für Krankentransporte werden nur mehr bei Gehunfähigkeit (das heißt, z.B. Bettlägrigkeit) übernommen. Bei Gehfähigkeit mit Hilfsmittel (z.B. Rollator, Krücken, etc) werden KEINE Kosten übernommen.
Auch bei Fehlen von öffentlichen Verkehrsmitteln oder von Begleitpersonen werden KEINE Kosten übernommen.
- Ausnahmen: Rettungstransporte im Notfall (z.B. Notarzteinsätze) sowie Fahrten für Chemo- oder Strahlentherapie (Infektionsgefahr für PatientInnen mit geschwächtem Immunsystem) werden weiterhin übernommen.
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir auf die aktuelle Situation keinen Einfluss haben und denken Sie rechtzeitig daran, sich eine Transportmöglichkeit (Verwandte, Bekannte, Taxi,...) zu organisieren.
Mit freundlichen Grüßen
Ordination Dr. Florian Trinkl