
21/04/2024
Seit 2024 gibt es die Möglichkeit einer Teilrefundierung klinisch-psychologischer Behandlung durch die meisten österreichischen Krankenkassen. Auch wenn es ein großer Schritt in die richtige Richtung ist, gibt es noch einiges an Aufholbedarf um die Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen flächendeckend und niederschwellig gewährleisten zu können.
Wir haben mehr als 1.100 Klinische PsychologInnen in ganz Österreich befragt. Sie sagen: Der seit 1. Jänner 2024 gültige Kostenzuschuss für klinisch-psychologische Behandlung ist für viele Menschen mit psychischen Erkrankungen weiterhin zu niedrig. Viele Betroffene können sich dringend benötigte Behandlung nicht leisten. Darum sagen wir als BÖP: Neben des Kostenzuschusses braucht es klinisch-psychologische Behandlung mittels E-Card. Kostenlos für alle Menschen, die es brauchen.
Alle Infos zum aktuellen Kostenzuschuss gibt es hier: https://bit.ly/Infos_Kostenzuschuss