
09/07/2025
VERORDNUNG PHYSIOTHERAPIE
Da es seit Mai einige Unsicherheiten für ÖGK Versicherte gibt, hier ein paar Infos laut offizieller Presseaussendung vom 27.05.2025.
"Steigender Bedarf erfordert gezielten Einsatz der Ressourcen:
Vertragsärzt*innen wurden kürzlich ersucht, bei physiotherapeutischem Behandlungsbedarf generell eine Erstverordnung von 6 × 30 Minuten auszustellen – sofern medizinisch gerechtfertigt.
Längere Behandlungszeiten, etwa 45 oder 60 Minuten, bleiben selbstverständlich möglich. Die Verantwortung für medizinisch erforderliche Anpassungen liegt weiterhin bei Therapeut*innen und Ärzt*innen – im Sinne einer qualitätsgesicherten Versorgung.
Es wird keine notwendige Physiotherapie gekürzt. Patient*innen sollen erforderliche physiotherapeutische Leistungen weiterhin erhalten – unabhängig von Wohnort, Alter und Herkunft."
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Steigender Bedarf erfordert gezielten Einsatz der Ressourcen