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Ärztliche Behandlungsfehler - Kunstfehler - Arztfehler können passieren! Wer übernimmt dafür das Risko? Genau hier helfen wir Ihnen weiter!
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Kategorie
Schmerzensgeld ohne Rechtsschutzversicherung
Ärztepfusch ermöglicht es geschädigten Patienten eine Schadenersatzforderung zu stellen ohne Rechtsschutzversicherung. Wenn der Fall übernommen wird, trägt der Patient kein Kostenrisiko.
Ärztepfusch bzw. ärztliche Behandlungsfehler können passieren. Doch der Patient muss zu seinem Recht kommen. Vor allem, wenn durch den Arztfehler Schmerzen entstanden sind oder das Leben komplett verändert werden muss.
Der Schadenersatz bei Kunstfehlern erfolgt in Form von Schmerzengeld. Dieses Schmerzengeld richtet sich nach der Intensität und Dauer der erlittenen Schmerzen in Folge eines Behandlungsfehlers.
Wer Schadenersatz fordern will muss meist vor Gericht. Solche Verhandlungen verursachen Kosten und haben einen ungewissen Ausgang. Wir übernehmen die Kosten für Verfahren und Prozesse für angenommene Fälle.