
20/03/2024
"Klinisch-psychologische Behandlung muss für alle leistbar sein und darf niemanden ausschließen“
Hier findest du die Factsheet zum aktuellen Kostenzuschuss bei klinisch-psychologischer Behandlung: https://bit.ly/Kostenzuschuss
Als BÖP machen wir erneut auf die dringende Notwendigkeit des Ausbaus psychischer Versorgung in Österreich aufmerksam. Ein erster Meilenstein für die Menschen in Österreich ist mit Anfang des Jahres erfolgt: Seit dem 1. Jänner 2024 ist klinisch-psychologische Behandlung in Österreich Kassenleistung. Dies bedeutet, dass Versicherte erstmals von ihrer Sozialversicherung einen Kostenzuschuss für ihre klinisch-psychologische Behandlung bekommen können.
„Dies ist ein erster wichtiger Schritt in die richtige Richtung“, betont BÖP-Präsidentin ao. Univ.-Prof.in Dr.in Beate Wimmer-Puchinger. "Um die psychische Versorgung der österreichischen Bevölkerung aber zur Gänze zu sichern und den enormen Bedarf zu decken, ist eine direkte Abrechenbarkeit mit der E-Card unerlässlich!“, so die BÖP-Präsidentin. Der vom Gesetzgeber intendierte niederschwellige Zugang zur Behandlung sei demnach auch nur über den Abschluss einer Sachleistungsvereinbarung mit den Klinischen PsychologInnen gegeben. "Alles andere bedeutet für die ohnedies psychisch belasteten Menschen eine zusätzliche bürokratische und vor allem finanzielle Bürde", so ao. Univ.-Prof.in Dr.in Beate Wimmer-Puchinger.
Als BÖP sind wir zuversichtlich, bei weiteren Verhandlungen mit den Sozialversicherungsträgern konstruktive Lösungen in diese Richtung zu finden und freut sich auf ein rasches Umsetzen der gesetzlichen Vorgaben: „Das sind wir den betroffenen Menschen in Österreich schuldig. Klinisch-psychologische Behandlung muss für alle leistbar sein und darf niemanden ausschließen“, so die BÖP-Präsidentin a.o. Univ.-Prof.in Dr.in Wimmer-Puchinger.
Hier finden Sie unser Factsheet zum aktuellen Kostenzuschuss bei klinisch-psychologischer Behandlung: https://bit.ly/Kostenzuschuss