Seniorenheimstätte Sekirn

Seniorenheimstätte Sekirn Wir sind ein kleines Pflegeheim am schönen Wörthersee mit 49 Betten.

24/05/2023

Sehr geehrte Damen und Herren, sowie alle dazwischen und außerhalb, wir suchen eine/n

Diplomierte Gesundheits- und Krankenpfleger/in (DGKP),

mit einem Beschäftigungsverhältnis von 50% bis Vollzeit, um unser Team der Seniorenheimstätte Sekirn zu unterstützen.
Es besteht auch die Möglichkeit nur Nachdienste oder keine Nachtdienste zu machen.
Das Anfangsgehalt beträgt € 2.889,86 bei 100%, mit der Bereitschaft zur Überzahlung, je nach Berufserfahrung oder Verhandlungsvermögen.

Aufgaben:
• Durchführung von pflegerischen/medizinischen Maßnahmen gemäß individuellen Pflegeplänen und ärztlichen Anweisungen
• Beobachtung und Dokumentation des Gesundheitszustandes sowie frühzeitige Erkennung von Veränderungen
• Enge Zusammenarbeit mit einem interdisziplinären Team zur optimalen Versorgung der Bewohner
Anforderungen:
• Abgeschlossene Ausbildung als Diplomierte/r Gesundheits- und Krankenpfleger/in
• Beherrschung der Deutschen Sprache in Wort und Schrift
• Möglichkeit den Arbeitsplatz zu erreichen (Leider keine gute Anbindung an das öffentliche Netz)

Wir bieten:
• Ein kleines Pflegeheim mit nur 49 Betten
• Einen Familienbetrieb ohne großer gewinnorientierter Trägerorganisation
• Wertschätzung, bei uns sind Angestellte keine Nummern
• Viel Freizeit durch ungeteilte Dienste
• Essen im Betrieb ist für alle Mitarbeiter gratis (Frühstück, Mittagessen, Jause & Abendessen)
• Flexibilität und Freiheiten in der Dienstplanmitgestaltung
• Guter Teamzusammenhalt
• Recht hohe Dienstplansicherheit für einen Pflegeberuf
• Keine falschen Versprechungen

Und nachdem alle Anderen auch mit dem gesetzlichen Kollektivvertrag Werbung machen:
• 37 Stunden Woche
• Sonntagszulage in der Höhe von € 5,34 pro Stunde.
• Doppelte Bezahlung für den Dienst an Feiertagen.
• Zulagen für einen Dienst an freien Tagen
• Nachtdienstpauschale € 46,36
• Auszahlung von etwaigen Überstunden alle 2 Monate.
• Ab dem 43. Lebensjahr eine zusätzliche Urlaubswoche
• Je länger du im Betrieb bist, desto mehr Urlaubstage hast du:
o nach 1-jähriger Betriebszugehörigkeit 31 Werktage
o nach 5-jähriger Betriebszugehörigkeit 32 Werktage
o nach 10-jähriger Betriebszugehörigkeit 34 Werktage
o nach 15-jähriger Betriebszugehörigkeit 36 Werktage
o nach 20-jähriger Betriebszugehörigkeit 37 Werktage

Wir freuen uns auf deine Bewerbung, entweder Telefonisch unter 0664/1002531 oder per Email an office@shs-sekirn.at an Herrn Georg Wieser (PDL).

Teilen gerne erwünscht 🙂

Wir sind ein kleines Pflegeheim am schönen Wörthersee mit 49 Betten.

Wir suchen ab sofort eine/n Pflegeassistenten/in oder eine/n Fachsozialbetreuer/in Altenarbeit.Das solltest Du mitbringe...
02/08/2022

Wir suchen ab sofort eine/n Pflegeassistenten/in oder eine/n Fachsozialbetreuer/in Altenarbeit.

Das solltest Du mitbringen:

Eine abgeschlossene Ausbildung als Pflegeassistent/in oder Fachsozialbetreuer/in Altenarbeit oder dich in fortgeschrittener Ausbildung befinden.
Berufliche Vorerfahrungen wären wünschenswert, sind aber nicht Voraussetzung.
Ein eigener PKW ist vorteilhaft, da es leider nur spärliche Busverbindungen gibt.

Was wir Dir bieten:

Krisen- und Lockdown-Sicherer Arbeitsplatz das ganze Jahr über.
Mit seinen nur 47 Betten bietet das Haus eine familiäre Atmosphäre und ein Miteinander auf Augenhöhe .
Einarbeitung erfolgt anhand eines standardisierten Plans inkl. Mentoring.
Essen im Betrieb ist für alle Mitarbeiter gratis (Frühstück, Mittagessen, Jause & Abendessen)
Viel Freizeit durch ungeteilte Dienste von 7:00 bis 19:00 Uhr – 3 bis 4 Dienste pro Woche bei Vollzeit (37 Wochenstunden).
Wir bieten Dir Möglichkeiten zur Fort- und Weiterbildung.
Auszahlung von etwaigen Überstunden alle 2 Monate.
Sonntagszulage in der Höhe von € 4,94 pro Stunde.
Doppelte Bezahlung für den Dienst an Feiertagen.
Je länger du im Betrieb bist, desto mehr Urlaubstage hast du:
o nach 1-jähriger Betriebszugehörigkeit 31 Werktage
o nach 5-jähriger Betriebszugehörigkeit 32 Werktage
o nach 10-jähriger Betriebszugehörigkeit 34 Werktage
o nach 15-jähriger Betriebszugehörigkeit 36 Werktage
o nach 20-jähriger Betriebszugehörigkeit 37 Werktage

Wir bezahlen Dich nach dem „SWÖ KV“. Du beginnst mindestens mit der Gehaltsstufe 5 (auch ohne Vordienstzeiten) - Einstiegsgehalt € 2.355,30 als Pfegeassistent/in brutto pro Monat bei Vollzeit.
Die Ausbildung zum Fachsozialbetreuer/in Altenarbeit wird bei uns auch anerkannt. Hierbei beträgt das Einstiegsgehalt € 2.550,80 brutto pro Monat.
Eine Überzahlung ist bei entsprechender Qualifikation möglich. Selbstverständlich werden Vordienstzeiten angerechnet.

Wir würden uns freuen Dich in unser Team aufzunehmen zu dürfen.
Wenn Du dich angesprochen fühlst, sende bitte deine Bewerbungsunterlagen an Herrn Georg Wieser (Pflegedienstleitung) unter office@shs-sekirn.at, ruf unter 04273/3820 an oder schreib uns auf Facebook.

Wir suchen ab sofort Unterstützung für unser kleines Küchenteam in Teil- oder Vollzeit.Was du mitbringen solltest:• Führ...
21/06/2022

Wir suchen ab sofort Unterstützung für unser kleines Küchenteam in Teil- oder Vollzeit.

Was du mitbringen solltest:
• Führerschein der Klasse B
• Eigenes KFZ zum Erreichen des Dienstortes
• Gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
• Erfahrung im Küchenbereich
• Freude am Umgang mit Menschen

Deine Aufgaben:
• Vorbereiten des Frühstücks
• Fertigstellung des Mittag- und Abendessens und der Jause
• Abwasch des Geschirrs
• Reinigungstätigkeiten in der Küche

Was wir dir bieten:
• Krisen- und Lockdown-Sicherer Arbeitsplatz das ganze Jahr über
• Familiäres Arbeiten auf Augenhöhe in einem Heim für 47 Bewohner
• 37 Stunden Arbeitswoche bei Vollzeit
• Viel Freizeit durch ungeteilte Dienste von 6:30 bis 18:30 Uhr – 3 bis 4 Dienste pro Woche bei Vollzeit
• Essen im Betrieb ist für alle Mitarbeiter gratis (Frühstück, Mittagessen, Jause & Abendessen)
• Bezahlung über dem Kollektiv - € 1.801,70 monatlich brutto bei Vollzeit,
je nach anrechenbaren Berufsjahren auch darüber hinaus
• Auszahlung von Überstunden alle 2 Monate
• Sonntagszulage in der Höhe von € 4,94 pro Stunde
• Doppelte Bezahlung für den Dienst an Feiertagen
• Je länger du im Betrieb bist, desto mehr Urlaubstage hast du:
o nach 1-jähriger Betriebszugehörigkeit 31 Werktage
o nach 5-jähriger Betriebszugehörigkeit 32 Werktage
o nach 10-jähriger Betriebszugehörigkeit 34 Werktage
o nach 15-jähriger Betriebszugehörigkeit 36 Werktage
o nach 20-jähriger Betriebszugehörigkeit 37 Werktage

Wenn du dich angesprochen fühlst, bewirb dich per Email an office@shs-sekirn.at oder telefonisch bei Herrn Georg Wieser unter der Telefonnummer 0664/1002531.
Wir freuen uns darauf von dir zu hören!

Teilen gerne erwünscht!

Liebe Angehörige,liebe Zugehörige,wir haben mit heutigem Datum, wie Sie vielleicht schon aus der Zeitung wissen, wieder ...
22/11/2021

Liebe Angehörige,
liebe Zugehörige,

wir haben mit heutigem Datum, wie Sie vielleicht schon aus der Zeitung wissen, wieder neue Besuchsregelungen:

Frohe Weihnachten und vor allem Gesundheit wünscht die (glücklicherweise wieder) covidfreie Seniorenheimstätte Sekirn!
24/12/2020

Frohe Weihnachten und vor allem Gesundheit wünscht die (glücklicherweise wieder) covidfreie Seniorenheimstätte Sekirn!

17/12/2020

Liebe An- und Zugehörige,

seit heute sind wieder Besuche in unserem Haus möglich. Zusätzlich zu einer Voranmeldung und einer FFP2 Maske brauchen wir auch einen negativen Antigen Test, der nicht älter als 24 Stunden sein darf. Möglich ist auch ein negativer PCR Test, dieser darf nicht älter als 48 Stunden sein. Wir haben auch erst gestern am Abend aus den Nachrichten von dieser Verordnung erfahren.

Außerdem sorgt ein Artikel der Kleinen Zeitung von Heute, Seite 22, für Verwirrung:
„Posse um Besucherregelung in Pflegeheimen
Mit heutigem Tag ist das Besuchsverbot in Kärntner Pflegeheimen aufgehoben, Angehörige können somit mit FFP2-Maske oder Test die Heime aufsuchen. Ab Freitag sei jedoch aufgrund einer praxisfernen „Weihnachtsregelung“ des Bundes beides erforderlich, heißt es aus dem Büro von Gesundheitsreferentin Beate Prettner. Sie will den Besuchern vor Ort kostenlose Masken und Tests zur Verfügung stellen.“

Hierzu würden wir uns gerne folgende Stellungnahme erlauben:

Im Bundesgesetzblatt steht eindeutig im § 20. (1) „Diese Verordnung tritt mit 17. Dezember 2020 in Kraft.“
Somit müssen wir uns an das Bundesgesetz halten.

Bezüglich der „kostenlosen Masken und Tests vor Ort“, haben wir keine Informationen seitens der Landesregierung erhalten.

Wir haben seit der ersten Lieferung der Landesregierung auch keine weiteren FFP2 Masken mehr bekommen. Noch dazu kommt, dass laut einem E-Mail vom Amt der Kärntener Landesregierung die gelieferten FFP2 Masken zurzeit nur als normaler Mund-Nasen-Schutz verwendet werden sollten. Es bedarf noch einer Abklärung, ob die Masken den Voraussetzungen einer FFP2 Maske entsprechen. Derzeit verwenden wir selbst gekaufte Masken um die Sicherheit von Personal und Bewohnern gewährleisten zu können.

Bezüglich der SARS-CoV-2 Antigen Tests, fehlt es leider an der rechtlichen Abklärung um solche Tests durchführen zu können, von dem personellen Aufwand ganz zu schweigen.
Wir würden zwar vom Amt der Kärntner Landesregierung ein Besuchsmanagement zur Verfügung gestellt bekommen, allerdings darf diese Hilfskraft keine Testungen durchführen. Laut Auskunft von Dr. Beate Prettner vom Dienstag, dem 15.12.2020, bedarf es bei einer solchen Testung noch dazu einer ärztlichen Anordnung.
Auch wir müssen uns natürlich rechtlich absichern. Zusätzlich ist die Zeit, welche unser Personal für die Testung von Besuchern aufwenden müsste, Zeit die bei der Betreuung der Bewohner fehlen würde.

Wir wären sehr dankbar würden Bund und Land einheitlich verfahren und nicht zusätzlich Verwirrung stiften.

23/11/2020

Liebe An- und Zugehörige,

eigentlich wollte ich dieses Posting auf Facebook erst machen, wenn wir wissen wie viele von uns und unseren Bewohnern betroffen sind. Aber erstens kommt es anderes und zweitens als man denkt.
Acht Monate haben wir es geschafft, leider hat es uns jetzt auch erwischt. Wir haben 2 Bewohner vorige Woche am Montag mit Antigentests auf Covid-19 positiv getestet.

Nach einem ganzen Tag telefonieren, haben wir eine Umfeldtestung der Bewohner für Mittwoch zustande bekommen. Mitarbeiter sollten nicht getestet werden.
Bei der Testung wurde uns mitgeteilt, dass die Tests schnellstmöglich ausgewertet werden und wir positive Tests sofort erhalten. Sämtliche Testergebnisse, positiv wie negativ, sollten uns innerhalb von 48 Stunden vorliegen.

Gestern hat uns die MA45 aus Wien angerufen, um uns ein positives Ergebnis mitzuteilen. Die waren gleich verwundert wie wir. Ansonsten haben wir bis jetzt kein einziges Ergebnis erhalten. Bei unserer Behörde haben wir seit Freitag niemanden mehr erreicht.
Selbst, wenn wir jetzt die Ergebnisse erhalten würde, wären diese nicht mehr aktuell.

Mitarbeiter werden von uns vor jedem Dienstantritt mit einem Antigentest getestet. Wir hoffen nur, dass wir die Antigen Tests auch nachbekommen, denn eigentlich dürften wir nur einmal die Woche testen.

Schutzausrüstung haben wir vom Amt der Kärntner Landesregierung nach mehrmaligem Nachfragen und Herumtelefonieren am Donnerstag erhalten.

Das Positive ist, dass es den meisten Bewohnern (Positiv, Vielleicht Positiv, Vielleicht Negativ) den Umständen entsprechend gut geht. Sämtlich Angehörige, wo wir einen Verdacht des Bewohners auf Covid-19 hegen, sind informiert.

Ansonsten sind wir schön langsam etwas am verzweifeln, da sich anscheinend niemand Zuständig fühlt oder erreichbar ist. Es fühlt sich einfach so an als würde man von sämtlichen verantwortlichen Stellen alleine gelassen.

Wir hoffen dennoch, dass wir die ganze Sache möglichst schnell und gut überstehen.

Bleibt Gesund!

12/11/2020

Liebe An- und Zugehörige,

wie wir aus der heutigen Zeitung erfahren durften, wird es in den Pflegeheimen und Krankenhäusern in Kärnten ab Freitag, den 13.11.2020, ein Besuchsverbot geben. Geplant ist dieses vorerst einmal für 10 Tage, also bis 22.11.2020. Sollten wir noch Informationen seitens der Landesregierung bezüglich des Besuchsverbots erhalten, werden wir diese natürlich auch an euch weitergeben
Auch wenn unsere Besuchskabine eigentlich relativ sicher ist, müssen wir uns an diese Vorgaben halten.
Ausgenommen von diesem Besuchsverbot sind natürlich Palliativfälle. Dort ist ein Besuch unter vorheriger Absprache weiterhin möglich.

Des Weiteren sind wir bis jetzt von Corona verschont geblieben. Unser gesamtes Personal wird einmal in der Woche durchgetestet. Das Positive ist, dass bis jetzt sämtliche Tests negativ sind und wir tun alles damit das auch so bleibt.

Wir hoffen auf ein baldiges Wiedersehen, in welcher Form auch immer.

Bleibt Gesund.

30/10/2020

Liebe Angehörige,

aufgrund der aktuell steigenden Coronazahlen sehen wir uns leider wieder dazu veranlasst die Besuche in unserem Pflegeheim unter neue/alte Regeln, unter Absprache mit dem Amt Kärntner Landesregierung, zu stellen. Wie schon beim letzten Mal werden wir folgende Maßnahmen ab Montag, den 02.11.2020, setzen um das Risiko für unsere Bewohner zu minimieren:
Besuchstermine müssen telefonisch vereinbart werden
Besuche dürfen maximal 30 Minuten lang dauern
Es sind maximal 2 Besucher pro Bewohner zur selben Zeit gestattet
Besuche finden in unserer Besuchskabine mit gläserner Trennscheibe statt
Während der Besuche ist ein Mund-Nasenschutz zu tragen
Allgemeine Hygienerichtlinien sind einzuhalten
Termine werden von 13 Uhr bis 17 Uhr vergeben

Bitte läuten Sie an der Gartentüre, damit wir einen kurzen Gesundheitscheck (Fiebermessen) durchführen können. Anschließend begleiten wir Sie zur Besuchskabine.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Mitarbeit in diesen nicht allzu leichten Zeiten. Wir sind zurzeit noch von Corona verschont und hoffen es auch weiterhin zu bleiben.

Liebe Angehörige und Zugehörige,wie versprochen die aktuellen Maßnahmen für die Besuche in unserem Pflegeheim ab 11.06.2...
10/06/2020

Liebe Angehörige und Zugehörige,

wie versprochen die aktuellen Maßnahmen für die Besuche in unserem Pflegeheim ab 11.06.2020.

Wir wünschten die Regierung hätte uns noch ein bisschen mehr Zeit gegeben um uns darauf Vorzubereiten, aber wir werden das Beste daraus machen.

Sollten noch Fragen bestehen, bitte jederzeit Nachfragen.

Wir freuen uns auf euch!

10/06/2020

Liebe Angehörige und Zugehörige,

vielleicht habt ihr schon gestern, so wie auch wir, aus den sozialen Medien erfahren, dass wir wieder Besuche in unser Haus kommen lassen dürfen.

Nachdem wir am Nachmittag eine Videokonferenz mit dem Amt der Kärntner Landesregierung hatten, wissen wir nun auch die Auflagen, unter denen Besuche stattfinden können.
Ab Donnerstag, dem 11.06.2020, wird dies wieder möglich sein.

Sobald uns die Kärntner Landesregierung die Maßnahmen im Laufe des Tages schriftlich übermittelt, gibt es hier weitere Informationen.

Wir freuen uns auf euch!

Mal wieder ein kleines Update:Zum Glück haben wir einen Hausmeister, der Tischler ist und uns innerhalb von 2 Tagen unse...
05/05/2020

Mal wieder ein kleines Update:

Zum Glück haben wir einen Hausmeister, der Tischler ist und uns innerhalb von 2 Tagen unsere Besuchskoje zusammengezimmert hat. Somit ist es möglich Besuche wetter-unabhängig zu gewährleisten.

Besuche sind nur mit einem Termin möglich, deshalb bitten wir um eine telefonische Anmeldung unter 04273/3820 zwischen 9 Uhr und 11:30 Uhr (MO-FR, außer Feiertags).

Für weitere Informationen bitte einfach nachfragen.

Wir freuen uns euch alle wieder zu sehen, zumindest das was man trotz Mundschutz sehen kann 😉

Wir wünschen euch weiterhin viel Gesundheit.

Adresse

Seeweg 4-6
Sekirn
9081

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