
13/05/2025
es ist wieder soweit!
Physiotherapie 1. Ärztliche Verordnung:
Um sich einer physiotherapeutischen Behandlung unterziehen zu können, bedarf es einer ärztlichen Zuweisung
2.
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1. Ärztliche Verordnung: Um sich einer physiotherapeutischen Behandlung unterziehen zu können, bedarf es einer ärztlichen Zuweisung 2. Chefärztliche Bewilligung Vor Behandlungsbeginn ist die chefärztliche Bewilligung der jeweiligen Krankenkasse erforderlich. 3. Rückvergütung durch die Krankenkasse: Um die Kassentarife refundiert zu bekommen, müssen die Honorarnote, die bewilligte Zuweisung und der Zahlscheinabschnitt bzw. Kassabeleg (alle im Original) bei der jeweiligen Krankenkasse abgegeben werden.