Nach einer Herzoperation 1999 am Universitätsklinikum Graz. Es war lediglich die aufsteigende Aorta am Abgang vom Herzen erweitert, doch dem 13-jährigen Mädchen wurde auch eine mechan.Kunstklappe der Aorta eingesetzt. Es stellte sich am Implantat eine Infektion mit Staphylokokken ein. Wiederholtes Fieber und Krankenhausaufenthalte ab November 1999 an der Kinderklinik Graz führten zu keiner Festste
llung des Ausgangspunktes der Infektion, erst Ende Jänner 2000 wurde die Infektion an der implantierten Aorta und deren mechan. Klappe festgestellt. Am 30.Jänner 2000 kam es zu einer Fehlprogrammierung der Motorpumpe, anstatt 0,5 ml/Stunde wurden über 6-8 Stunden 5,0 ml/h infundiert, für das Blutverdünnungsmittel Heparin, welches intravenös verabreicht wurde. Unmittelbar darauf erfolgten schwere Bauchblutungen und 3 kleine Hirnblutungen. 3 Tage später kam es zu einer Hirnmassenblutung und folgend tiefstem Koma. Susanne war aufgegeben, die Eltern sollten nach 24 h entscheiden, ob und wann die Beatmungsmaschine abgedreht werden sollte. In diesem Zustand kam es durch die mittlerweile weiter fortschreitende Infektion an der implantierten Aorta zu einem Ringabszess mit völligem Abriss der Aorta. Nach Überleben der Hirnblutung und der Sepsis durch die infektiöse Endocarditis wurde Susanne am 15.Mai 2000 in die neurologische Reha der Sigmund Freud-Klinik verlegt. Im Juli 2000 wurde seitens des Vaters eine Herzultraschalluntersuchung verlangt, welche aber nicht auf der Kinderklinik gemacht werden durfte, sondern an der Erwachsenenkardiologie des Universitätsklinikums Graz. Plötzlich war der Untersuchungsraum mit Ärzten voll: die Ultraschallbilder zeigten eine abgerissene Aorta, welche 3 cm vom Herzen disloziert war und durch ein Pseudoaneurysma zusammengehalten wurde. Susanne wurde von ihrem Vater in einer schwierigen Privatmission aus der Intensivstation der Herzchirurgie genommen und in einer aufsehenerregenden Fahrt mit einem engagierten Notarzt und ausrangiertem NAW ins AKH Wien gebracht, wo sie am 17.7.2000 in einer Not-OP mit dem neuen heartport-System gerettet wurde. Seit 2004 ist gegen die Steiermärkische KrankenanstaltenGesmbH ein Zivilprozess am LGfZRS Graz anhängig. Dieser Prozess hat eine Fülle an Besonderheiten aufzuweisen. Ein Richter wurde wegen dem Anschein der Befangenheit rechtskräftig abgelehnt, da er während dem Verfahren den Vorsitz der gemeinsamen Schlichtungsstelle der KAGES an der Ärztekammer Steiermark angenommen hatte, dessen Aufwandsentschädigung auch noch dazu von der Beklagten KAGES getragen wurde. Anfang 2015 erging ein Teilurteil welches die herzchirurgischen Vorwürfe betraf .Dieses war gegen Susannes Begehren, die Klage wurde zurückgewiesen. Das OLG Graz aber hatte dieses Urteil aufgehoben, ein neuer Richter wurde bestellt, welcher das Verfahren im Dezember 2015 im zweiten Rechtsgang neu starten wird. 16 Jahre sind seit der schweren Erkrankung von Susanne vergangen, Unmengen an Gerichts,- Anwalts- und Gutachterkosten sind verschlungen, die Kosten der Krankheit und Therapie sind ebenfalls weit im sechsstelligen Bereich gelegen.Auch die hierfür zuständigen Politiker, allen voran Herr LH Voves wurden um Hilfe ersucht, da das Verhalten der im Eigentum des Landes Steiermark stehenden KAGES für menschenunwürdig erachtet wird und nicht einem so hochzivilisierten Land im Herzen Europas entspricht. Leider verhallte der offene Brief an den Herrn Landeshauptmann 2010 in den Räumen der Grazer Burg ergebnislos.......