21/02/2026
🎓 Jetzt Oö. Bildungskonto beantragen!
Gefördert werden berufsorientierte Weiterbildungen und berufliche Umorientierungen (ausgenommen Umschulungen AMS) zur Arbeitsplatzsicherung 💼🔒
👉 Was wird gefördert?
👩💼👨💼 Arbeitnehmer/innen, d.h. in einem aufrechten Arbeitsverhältnis stehende Personen
👶🤱 Personen, die aus Anlass der Geburt eines Kindes Anspruch auf Wochengeld haben bzw. Kinderbetreuungsgeld beziehen, sofern sie vorher in einem aufrechten Arbeitsverhältnis waren und mindestens sechs Monate ihr Arbeitsverhältnis unterbrechen
🔄👩👧 Wiedereinsteiger/innen nach der Kinderkarenz, die beim AMS arbeitssuchend gemeldet sind, keine Leistungen des AMS erhalten und mindestens sechs Monate ihr Arbeitsverhältnis unterbrechen
🕒💼 Geringfügig Beschäftigte
📄💶 Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe beziehende Personen
📝🤝 Freie Dienstnehmer/innen
🎓💰 Personen mit einem akademischen Abschluss, sofern ihr Einkommen monatlich nicht mehr als 3.000 Euro brutto beträgt
🏢👤 Ein-Personen-Unternehmer/innen, Kleinunternehmer/innen mit maximal fünf (VZÄ – Vollzeitäquivalent) Beschäftigten.
🎓💰 Bei Unternehmer/innen mit einem akademischen Abschluss darf das Einkommen monatlich nicht mehr als 3.000 Euro brutto betragen
ℹ️ Infos & Antragstellung:👉 www.land-oberoesterreich.gv.at/bildungskonto.htm
⏰ Wichtig:
📌 Anträge sind spätestens sechs Monate nach Absolvierung der Bildungsmaßnahme bzw. dem Abschluss der Prüfung einzubringen.
📍 Der Hauptwohnsitz muss zu Kursbeginn in OÖ liegen.
✅ Mindestens 75 % Anwesenheit müssen nachgewiesen werden.
📸Canva