Praxispartner Herzogenburg

Praxispartner Herzogenburg Kontaktinformationen, Karte und Wegbeschreibungen, Kontaktformulare, Öffnungszeiten, Dienstleistungen, Bewertungen, Fotos, Videos und Ankündigungen von Praxispartner Herzogenburg, Propst Clemens-Moritz-Straße 13/1-2, Herzogenburg.

Praxispartner Herzogenburg ist ein Zusammenschluss von Ärzten, welche sich zur Aufgabe gesetzt haben, die Gesundheitsversorgung in der Region stetig weiter zu verbessern und ein verlässlicher Partner für Gesundheitsthemen in der Umgebung zu sein.

14/08/2025
Und die ÖGK führt weitere, unerklärliche Hürden ein! Ohne Rücksprache mit der Ärztekammer wurden erneut künstliche Einsc...
27/06/2025

Und die ÖGK führt weitere, unerklärliche Hürden ein!

Ohne Rücksprache mit der Ärztekammer wurden erneut künstliche Einschränkungen eingeführt, diesmal für MRTs der Prostata und für Coronar-CTs - den genauen Brief finden sie unter https://www.praxispartner.at/krankenkassenbriefe/

Das bedeutet für Sie zusätzliche Wartezeiten und höhere Kosten für den Steuerzahler. Denn wenn Sie eine derartige Untersuchung benötigen, dann müssen wir Sie zu einem Facharzt für Urologie oder Facharzt für Innere Medizin überweisen und sie müssen dort wieder auf einen Termin warten - nur um eine Überweisung ausgestellt zu bekommen, die sie einfach von uns, Ihren Fachärzten für Allgemein- und Familienmedizin, auch erhalten könnten.

Aus "Liebe" zum Versicherten werden hier vollkommen unverständlich die Ressourcen von Ärzten beansprucht, die sowieso knapp sind und gleichzeitig wird die Zeit bis zur Untersuchung für die Patienten unnötig in die Länge gezogen.

Informationen der Krankenkasse Aktuelle Informationen Ihrer Krankenkasse zu Einschränkungen der Versorgung Titel Geändert Details zu Krankenbeförderungen ab 1.7.2025 Juni 11, 2025 Zuweisung zu Physiotherapien Mai 09, 2025 Änderung bei Verrechnung von Vitamin D3 Mai 09, 2025 Neuregelung der Kra...

Die Krankenkasse hat uns Details zu den Transportkosten ab 1.7.2025 zugesandt - sie finden diese auch für Sie, als deren...
11/06/2025

Die Krankenkasse hat uns Details zu den Transportkosten ab 1.7.2025 zugesandt - sie finden diese auch für Sie, als deren Versicherter, zugänglich über unsere Homepage:

Informationen der Krankenkasse Aktuelle Informationen Ihrer Krankenkasse zu Einschränkungen der Versorgung Titel Geändert Counter Zuweisung zu Physiotherapien Mai 09, 2025 1 Änderung bei Verrechnung von Vitamin D3 Mai 09, 2025 0 Neuregelung der Krankenbeförderung Mai 09, 2025 0

27/05/2025

Unsere Ordination ist morgen nur Vormittags, entsprechend unserer vertraglichen Verpflichtung, geöffnet.

23/05/2025

ÖGK-Rundschreiben zu Kostenanteilen bei Krankentransporten

Neue Regelungen ab 1. Juli 2025

In diesen Tagen ergeht ein Rundschreiben der ÖGK zu Kostenanteilen bei Krankenbeförderungen und Krankentransporten an alle Vertragsärzt:innen. Gemäß § 47 der Satzung der ÖGK sind Versicherte (Angehörige) ab 1. Juli 2025 verpflichtet, für Krankenbeförderungen und Krankentransporte folgende Eigenleistungen zu tragen:

Krankenbeförderung mit Taxi oder Fahrtendienst: Eine Eigenleistung in Höhe der einfachen Rezeptgebühr (2025: EUR 7,55) pro Fahrtstrecke
Krankentransport mit Rettungsorganisationen: Eine Eigenleistung in Höhe der doppelten Rezeptgebühr (2025: EUR 15,10) pro Fahrtstrecke
Bei Hin- und Rücktransporten ist der Kostenanteil jeweils pro Fahrt zu entrichten.

Vorschreibung der Kostenbeteiligung

Die ÖGK plant die Vorschreibung der Kostenbeteiligung zweimal jährlich durchzuführen. Die erste Vorschreibung ist für Februar 2026 vorgesehen.



Maximale Kostenbeteiligung

Der Kostenanteil muss pro Person für maximal 28 durchgeführte Krankenbeförderungen bzw. Krankentransporte entrichtet werden.



Ausnahmen von der Kostenbeteiligung

Versicherte (Angehörige) sind von der Kostenbeteiligung befreit, wenn:

Der Transport zu einer Dialysebehandlung, Chemo- oder Strahlentherapie erfolgt.
Der Transport im Zusammenhang mit einer Erste-Hilfe-Maßnahme erfolgt (zeitkritische Transporte, Unfälle, Rettungs- und Notarzttransporte).
Das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet ist.
Eine soziale Schutzbedürftigkeit gemäß der Richtlinie (§ 30a Abs. 1 Z15 ASVG) über die Befreiung der Rezeptgebühr vorliegt.


Hinweise zur Ausstellung von Transportanweisungen

Die ÖGK gibt im Schreiben Hinweise zur von Transportanweisungen. Hier soll besonders auf den Gesundheitszustand der Patient:innen geachtet und eine Transportanweisung nur nach sorgfältiger und gewissenhafter Abwägung hinsichtlich medizinischer Notwendigkeit (Gehunfähigkeit vorausgesetzt) ausgestellt werden.



Definition der Gehunfähigkeit

Als gehunfähig gilt, wer aufgrund einer Erkrankung oder Behinderung selbst mit Unterstützung einer Begleitperson nicht in der Lage ist, ein öffentliches Verkehrsmittel zu benutzen. Die Beurteilung richtet sich ausschließlich nach der medizinischen Indikation und nicht nach geografischen oder örtlichen Gegebenheiten. Beispiele für eine medizinische Begründung der Gehunfähigkeit sind unter anderem:

Bestehende Gehunfähigkeit (Rollstuhlfahrer)
Schlechter körperlicher Zustand mit Schwäche, Schwindel, Sturzneigung
Gipsruhigstellung des Beins
Medizinisch erforderliche Beinentlastung (z. B. bei Knochenmarksödem)
Starker Belastungsschmerz am Bein (z. B. nach Verletzung)
Infektionsgefahr bei Abwehrschwäche (z. B. nach Organtransplantationen)


Transportkosten zur nächstgelegenen Behandlungsstelle

Die ÖGK übernimmt nur die Transportkosten zur nächstgelegenen geeigneten Behandlungsstelle.

Sehr geehrte Patienten!Nachdem in den letzten Tagen der Unmut unseren Mitarbeitern und Ärzten gegenüber deutlich gestieg...
09/05/2025

Sehr geehrte Patienten!

Nachdem in den letzten Tagen der Unmut unseren Mitarbeitern und Ärzten gegenüber deutlich gestiegen ist, obwohl wir nur die Vorgaben Ihrer Krankenkassa befolgen, haben wir beschlossen die Briefe der Krankenkassen regelmäßig zu veröffentlichen, welche uns zu manchen Haltungen zwingen.

Eine Tätigkeit welche die Krankenkassen und auch unsere Standesvertretung verabsäumen, nämlich das Informieren der Patienten, und dadurch das Überbringen der schlechten Nachrichten an uns Ärzte und unsere Mitarbeiter "deligieren".

Wir hoffen, damit Transparenz bezüglich unseres Handelns zu schaffen und bitten Sie inständig, Ihren Frust an die zuständigen Stellen (Krankenkassen und Politik) zu richten und nicht an uns.

Herzlichen Dank,
Ihre Praxispartner Herzogenburg.

PS: Da diese Briefe öffentlich im Internet, zwar umständlich aber doch, zu finden sind, sehen wir hier keinen Verstoß gegen irgendwelche Richtlinien.
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Wir beginnen heute mit kürzlichen Briefen zur Verrechnung von Vitamin D (wird oft nicht mehr bezahlt), der Zuweisung zu physikalischen Therapien (30 Minuten sind für die ÖGK genug) und - weil es nach wie vor aktuell ist - einem Brief aus dem letzten Jahr bezüglich der Transportscheine (sobald jemand ein öffentliches Verkehrsmittel nutzen kann darf kein Transportschein ausgestellt werden)

Zu finden ab sofort auf https://www.praxispartner.at/krankenkassenbriefe/

Informationen der Krankenkasse Aktuelle Informationen Ihrer Krankenkasse zu Einschränkungen der Versorgung Titel Geändert Zuweisung zu Physiotherapien Mai 09, 2025 Änderung bei Verrechnung von Vitamin D3 Mai 09, 2025 Neuregelung der Krankenbeförderung Mai 09, 2025

Adresse

Propst Clemens-Moritz-Straße 13/1-2
Herzogenburg
3130

Öffnungszeiten

Montag 07:00 - 11:30
13:30 - 18:00
Dienstag 07:00 - 11:30
13:30 - 18:00
Mittwoch 07:00 - 11:30
13:30 - 18:00
Donnerstag 07:00 - 11:30
13:30 - 18:00
Freitag 07:00 - 11:30
13:30 - 18:00

Telefon

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