08/09/2025
Von einer Kollegin kopiert:
Patienteninformation zu Attesten
Es kommt zu immer häufiger werdenden Anfragen für „nur einen Stempel“, vorzugsweise am Schalter.
Dazu möchte ich folgende Dinge klarstellen:
1.) Atteste sind in der Regel (bis auf wenige Ausnahmen) KEINE Kassenleistung
2.) Der Stempel eines Arztes bestätigt Inhalte mit einer rechtlichen Verbindlichkeit, von deren Richtigkeit sich der Arzt zuvor überzeugen muss. Daher gibt es KEINE Stempel am Schalter.
3.) Erwachsenenvertretungen und Vorsorgevollmachten sowie Patientenverfügungen sind Entscheidungen mit weitreichenden (juristischen) Konsequenzen, deren Absegnung schon gar nicht am Schalter mittels „nur Stempel“ stattfinden kann. Hierfür muss ein privater TERMIN vereinbart werden, dessen Kosten in Form eines PRIVATEN HONORARS zu bezahlen sind!
4.) Auch Sporttauglichkeiten sind KEINE kassenleistung, ebenfalls ist hierfür eine Untersuchung nötig, und die Konsultation sowie die Attestgebühr sind privat zu entrichten.
5.) Auch Impfbestätigungen, Eignungen für die Ausübung von Berufen und ebenfalls Bestätigungen und Atteste für Versicherungen sind KOSTENPFLICHTIG.
6.) Das aggressive Randalieren, bedrohen und der Versuch, einen Stempel zu erpressen, stellen eigentlich eine Nötigung dar. Das Ausstellen eines Attestes über einen vom Patienten gewünschten Inhalt, der NICHT den Tatsachen entspricht, ist ein Gefälligkeitsgutachten und mitunter strafbar.
Wir Ärzte haben die kursierende „Attestists“ nicht erfunden, und ein Attest jedweder Form hat eine enorme Tragweite für den Aussteller.
Auch kann selbst bei Bezahlen der privaten Konsultation keine Garantie gegeben werden, dass das Attest wie gewünscht ausfällt.
Es kann nichts bestätigt werden, was nicht so ist.
Ab sofort müssen ausnahmslos private Termine zu privaten Tarifen vereinbart werden.
Aggressives Verhalten und das Missachten unserer Organisation werden des Hauses verwiesen und im Extremfall zur Anzeige gebracht.
Danke für Ihr Verständnis!