Psychotherapie Wien 22

Psychotherapie Wien 22 Weitere Informationen finden Sie auf meiner Homepage.

19/08/2025

🎯 Berufspolitisches Hauptziel des ÖBVP – gesamthafte psychotherapeutische Versorgung

Hauptziel: Gesamtversorgung für Psychotherapie

Der ÖBVP verfolgt das Ziel einer psychotherapeutischen Gesamtversorgung zur kassenfinanzierten Psychotherapie, wie im allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) vorgesehen. Demnach ist die psychotherapeutische Versorgung genauso wie die ärztliche Versorgung im niedergelassenen Bereich zu regeln. Patient:innen sollten das Recht haben, zu Vertragspsychotherapeut:innen oder Wahlpsychotherapeut:innen ihrer Wahl zu gehen und jedenfalls 80% des Kassentarifs erstattet zu bekommen.

🔍 Aktuelle Lage:

Im niedergelassenen Bereich erfolgt die psychotherapeutische Versorgung über a) Sachleistung (kassenfinanzierte Psychotherapie) oder b) Kostenzuschuss.

a) Die kassenfinanzierte Psychotherapie ist kontingentiert, für die Patient:innen kostenfrei und je nach Bundesland an bestimmte Zuteilungskriterien gebunden. Das Sitzungshonorar wird von den Psychotherapeut:innen via Versorgungsverein mit den Sozialversicherungen abgerechnet. Die Honorare sind je nach Bundesland und je nach Versicherung unterschiedlich. Sie liegen deutlich unter den erforderlichen Stundensätzen.

b) Die Höhe des Kostenzuschusses für eine Psychotherapie-Einzelsitzung variiert je nach Gesundheitskasse. Aktuell (Stand 2025) gelten folgende Zuschüsse:

ÖGK: € 33,70
SVS: € 45,00
BVAEB: € 48,80

Rund die Hälfte aller in Österreich stattfindenden Psychotherapien sind vorwiegend selbstfinanziert.

🚨 Die Folgen:

📉 Nur 1,23 % der Bevölkerung erhält aktuell voll kassenfinanzierte Psychotherapie – deutlich weniger als etwa in Deutschland (ca. 3 %).

💰 Die volkswirtschaftlichen Folgekosten von Nicht-Behandlung betragen laut Studien jährlich über 13 Mrd. Euro.

📈 Psychische Erkrankungen sind einer der häufigsten Gründe für Krankenstandstage in Österreich – mit steigender Tendenz.

✅ Was der ÖBVP fordert:

- Flächendeckende psychotherapeutische Versorgung für alle Menschen, die Psychotherapie brauchen
- Mehr kassenfinanzierte Psychotherapieplätze
- Faire Rahmenbedingungen und faire Bezahlung für Psychotherapeut:innen
- Einheitliche Regelungen in allen Bundesländern
- Verhinderung von Chronifizierungen hin zu schweren psychischen Erkrankungen
- Abwenden von hohem individuellen und familiären Leid

📌 https://www.psychotherapie.at/oebvp/ueber-den-oebvp/berufspolitik-ziele

Studien für Österreich (Riess et al. 2021) zeigen, dass ein niederschwelliger, kostenfreier Zugang zu Psychotherapie dringend erforderlich und die gesetzliche Grundlage dafür seit langem geschaffen ist (Springer-Kremser et al. 2002).

🧠 Psychotherapie muss für alle zugänglich sein – nicht nur für jene, die sie sich leisten können!

Psychische Gesundheit ist kein Luxus – sie ist ein Grundrecht.

24/05/2025

🔸Die Verschwiegenheitspflicht ist die zentrale Berufspflicht in der Psychotherapie.

§ 45 des Psychotherapiegesetzes (PThG 2024) verpflichtet Psychotherapeut:innen sowie deren Hilfspersonen zur Verschwiegenheit über alle ihnen in Ausübung ihres Berufes anvertrauten oder bekannt gewordenen Geheimnisse. Die Verschwiegenheitspflicht besteht allgemein, somit grundsätzlich gegenüber jedweder Person oder Einrichtung außerhalb der Patient:innen, also z. B. gegenüber Ehepartner:innen, sonstigen Familienangehörigen, staatlichen Dienststellen, anderen Sozialeinrichtungen etc.

Die Verschwiegenheitspflicht der Psychotherapeut:innen ist somit wesentlich strenger gefasst als beispielsweise jene der Ärzt:innen.

Wünschen Patient:innen ausdrücklich eine Datenweitergabe an z. B. Versicherungen, ist eine gültige Entbindung von der Verschwiegenheitspflicht unerlässlich.��Wir sind FÜR ALLE FÄLLE für dich da.� �Eine Kampagne des ÖBVP (Österreichischer Bundesverband für Psychotherapie) und der VÖPP (Vereinigung Österreichischer Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten).🔸

Adresse

Polgarstraße 20
Wien
1220

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