03/06/2026
‼️Herz-Kreislauf-Erkrankungen sind nach wie vor die Todesursache Nr. 1 in Österreich – doch viele dieser Fälle wären vermeidbar ‼️
Gemeinsam mit namhaften Selbsthilfegruppen und Vereinen setzen wir uns daher für einen entscheidenden Schritt nach vorne ein: den Aufbau eines strukturierten Vorsorgeprogramms für Herz-Kreislauf-Gesundheit, basierend auf § 132b ASVG und den Empfehlungen der European Society of Cardiology.
Unser Offener Brief an Bundesministerin Schumann und die Verantwortlichen im Gesundheitswesen enthält einen konkreten Gesetzesvorschlag für ein erweitertes Vorsorge-Screening – inklusive Ruhe-EKG, erweiterter Laborwerte (wie Lipoprotein(a)) und gezielter Früherkennung ab dem 35. Lebensjahr.
Unterzeichnet wurde dieser Appell von:
FHchol Austria , Herz bewegt, INR Austria, Meine Herzklappe, Österr. Herzfonds, PatientInnenportal, puls.at, Österreichischer Herzverband: Burgenland, Niederösterreich, Steiermark, Tirol, Wien, Österreichischer Verband der Herz- und Lungentransplantierten
Dieses Programm würde nicht nur Leben retten und Leid vermeiden, sondern langfristig auch unser Gesundheitssystem entlasten.
👉 Jetzt den Offenen Brief lesen, teilen und kommentieren: https://lnkd.in/dGx4W3dT
Hier ein Ausschnitt:
" wir (sprechen) uns für den Aufbau eines strukturierten Vorsorgeprogramms im Rahmen des ASVG aus.
Eine klare rechtliche Grundlage für ein nationales Vorsorgeprogramm findet sich bereits in § 132b ASVG. (..)
Unser Vorschlag für einen entsprechenden Gesetzestext (..)
§ X – Vorsorgeuntersuchung Herz-Kreislauf
(1) Versicherte haben ab Vollendung des 35. Lebensjahres alle 5 Jahre Anspruch auf eine erweiterte Vorsorgeuntersuchung zur Früherkennung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen im Rahmen der Gesundenuntersuchung nach § 132 ASVG.
(2) Die Untersuchung umfasst:
· Anamnese zu Lebensstil, familiärer Belastung und Symptomen.
· Klinische Untersuchung (Blutdruck, BMI, Taillenumfang).
· Ruhe-EKG.
· Auskultation der Herzklappen
· Laborchemische Analyse inklusive:
a) Lipidprofil (LDL-, HDL-Cholesterin, Triglyzeride)
b) Glukosestoffwechsel (Nüchternblutzucker oder HbA1c)
c) Einmalige Bestimmung von Lipoprotein(a) bei Erstuntersuchung
d) Nierengesundheit: glomeruläre Filtrationsrate, Albuminurie
(3) Ab dem 50. Lebensjahr ist zusätzlich eine echokardiographische Basisuntersuchung zur Früherkennung asymptomatischer Herzklappenerkrankungen durchzuführen.