VitaliaSanus

VitaliaSanus Fusspflege, Handpflege und Nagelpflege, Kosmetik, Haarentfernung, Körperbehandlungen, Diplom diabetischen Fuss Gesund und Schön von Kopf bis Fuss

14/12/2021

Grade in dieser Zeit ist es wichtig heimische Unternehmen zu unterstützen, daher auch natürlich auch heuer wieder die Möglichkeit bei mir Gutscheine zu kaufen, einfach anrufen, Wunschabholtermin bekannt geben! Sollten Sie nicht mobil sein, kann der Gutschein notfalls auch geliefert werden! Ich freue mich auf Deinen/Ihren Anruf!

14/12/2021

Seit Montag 13.12.2021 ist es wieder soweit, Lockdown-Ende im Burgenland. Körpernahe Dienstleistungen sind wieder erlaubt, mit 2G Nachweis und FFP2!

22/11/2021

Nun ist es wieder soweit "lockdown", daher zur Info: diabetische Fusspflege, Gefahr für Leib und Leben, Gesundheits-Pflegedienstleistung.... erlaubt
Da alle meine Patienten geimpft sind, 1G + FFP2 Pflicht, an diese Pflicht halte ich mich auch

05/11/2021

ACHTUNG:
Ab 8. November 2021 gelten in Österreich verschärfte Corona-Regeln. Bei der Pressekonferenz der Regierung und Bundesländer wurde am 5. November nach 20 Uhr verkündet:

Die 2G-Regel kommt für die Gastronomie, körpernahe Dienstleistungen, Hotellerie, Zusammenkünfte ab 25 Personen, Spitäler und weitere Bereiche, in denen bisher die 3G-Regel galt. Damit dürfen beispielsweise nur noch Geimpfte und Genesene in Lokale oder zum Friseur. (Übergangsfrist von vier Wochen: Erstimpfung plus negativer PCR-Test)
Die 3G-Regel bleibt weiterhin am Arbeitsplatz.FFP2-Maske wird im gesamten Handel, in Museen und in Bibliotheken Pflicht.
Der grüne Pass gilt nach der zweiten Impfung 9 Monate. Danach ist für ein gültiges Zertifikat eine dritte Impfung nötig.
Ausreisekontrollen aus den Bezirken sollen fallen.
Antikörpertests sind nicht mehr als G-Nachweis gültig.

04/11/2021

Achtung ab Montag den 08.11.2021 treten die neuen Verordnungen in Kraft! Es gelten Geimpft, Genesen und PCR-Getestet! (Antigentests zur Eigenanwendung "Wohnzimmertests" und Nachweise über neutralisierende Antikörper sowie „Zutrittstests vor Ort“ sind ab 8.11. nicht mehr gültig)

18/05/2021

Allgemeine Bestimmungen per 19.05.2021

§ 1.

(1) Als Maske im Sinne dieser Verordnung gilt eine Atemschutzmaske der Schutzklasse FFP2 (FFP2-Maske) ohne Ausatemventil oder eine Maske mit mindestens gleichwertig genormtem Standard.

(2) Als Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr im Sinne dieser Verordnung gilt

1.

ein Nachweis über ein negatives Ergebnis eines SARS-CoV-2-Antigentests zur Eigenanwendung, der in einem behördlichen Datenverarbeitungssystem erfasst wird und dessen Abnahme nicht mehr als 24 Stunden zurückliegen darf,

2.

ein Nachweis einer befugten Stelle über ein negatives Ergebnis eines Antigentests auf SARS-CoV-2, dessen Abnahme nicht mehr als 48 Stunden zurückliegen darf,

3.

ein Nachweis einer befugten Stelle über ein negatives Ergebnis eines molekularbiologischen Tests auf SARS-CoV-2, dessen Abnahme nicht mehr als 72 Stunden zurückliegen darf,

4.

eine ärztliche Bestätigung über eine in den letzten sechs Monaten überstandene Infektion mit SARS-CoV-2, die molekularbiologisch bestätigt wurde,

5.

ein Nachweis über eine mit einem zentral zugelassenen Impfstoff gegen COVID-19 erfolgte

a)

Erstimpfung ab dem 22. Tag nach der Erstimpfung, wobei diese nicht länger als drei Monate zurückliegen darf, oder

b)

Zweitimpfung, wobei die Erstimpfung nicht länger als neun Monate zurückliegen darf, oder

c)

Impfung ab dem 22. Tag nach der Impfung bei Impfstoffen, bei denen nur eine Impfung vorgesehen ist, wobei diese nicht länger als neun Monate zurückliegen darf, oder

d)

Impfung, sofern mindestens 21 Tage vor der Impfung ein positiver molekularbiologischer Test auf SARS-CoV-2 bzw. vor der Impfung ein Nachweis über neutralisierende Antikörper vorlag, wobei die Impfung nicht länger als neun Monate zurückliegen darf,

6.

ein Nachweis nach § 4 Abs. 18 EpiG oder ein Absonderungsbescheid, wenn dieser für eine in den letzten sechs Monaten vor der vorgesehenen Testung nachweislich mit SARS-CoV-2 erkrankte Person ausgestellt wurde,

7.

ein Nachweis über neutralisierende Antikörper, der nicht älter als drei Monate sein darf.

Kann ein Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr nicht vorgelegt werden, ist ausnahmsweise ein SARS-CoV-2-Antigentest zur Eigenanwendung unter Aufsicht des Betreibers einer Betriebsstätte gemäß den §§ 5 bis 7, einer nicht öffentlichen Sportstätte gemäß § 8, einer Freizeit- und Kultureinrichtung gemäß § 9, eines Alten- und Pflegeheims oder einer stationären Wohneinrichtung der Behindertenhilfe (§ 11), einer Krankenanstalt, Kuranstalt oder eines sonstigen Ortes, an dem eine Gesundheitsdienstleistung erbracht wird (§ 12) oder des für eine Zusammenkunft Verantwortlichen (§§ 13 bis 16) durchzuführen. Das negative Testergebnis ist für die Dauer des Aufenthalts bereitzuhalten.

Achtung kurze Info zum Selbstests vor Ort (unter selbsmitnahme, da noch keine Verfügbarkeit im studio), bitte bedenken, dass dieser ca. 15min dauert, unter Aufsicht, und daher diese Zeit leider der Behandlung zum Opfer fällt!
Ich bitte um Verständnis
FFP2 Maskenpflicht (alternativ selber Standart oder höher, ohne ausatemventil) ist nach wie vor gültig

30/03/2021

Achtung Verordnung jetzige Osterruhe, es gelten wieder die bereits gehabten Ausnahmeregelungen! Sollten jemand unsicher sein, könnt ihr mich gerne kontaktieren! Nicht zu vergessen trotz allem negativen Test nicht älter als 48h!!!

04/02/2021

Liebe Kunden, ab Montag geht es wieder los! Bitte vergesst nicht, dass jeder einen negativen, nicht älter als 48h, Test mitbringen muss! Es wird Kontrollen von öffentlichen Organen geben! Gleiches gilt auch im mobilen Bereich, es gibt keine Ausnahmen! Bei Fragen könnt ihr mich gerne telefonisch kontaktieren!
gesund

17/11/2020

Liebe Kunden, der zweite Lockdown ist da! "Medizinische Fusspflege" ( Begriff von der Bundesregierung gewählt) ist weiterhin zulässige! Ihr seid diesesmal als zb. Diabetiker, eingewachsene Zehennägel, Hühneraugen,.....nicht alleine! Für weitere Infos bin ich gerne jederzeit erreichbar! gesund!

28/05/2020
28/05/2020
23/04/2020

Da ich des öfteren darauf angesprochen wurde: also podologische fusspflege, was ist das? Jede Fusspflege die von österreichischen Fusspflegern angeboten wird! Achtung bei "medizinischer" Fusspflege - dieser Begriff ist in Österreich verboten, und gilt als wettbewerbsverzehrend, jeder der damit wirbt, muss mit horenden Strafen rechnen! Diabetiker, sind ein spezial Thema, solange der Fuss keine Erkrankungen oder Probleme aufweist! Sobald ein Diabetiker in diese Gruppe fällt, gibt es Fusspfleger/innen mit Spezialausbildung! Und hier gibt es grosse Unterschiede: von diabetischer Ausbildung, zertifizierte Ausbildung, aber auch Ausbildung mit Diplomprüfung! Da muss jeder selbst entscheiden, was er wählt! Unterschiede von zwei theoretischen Zweitages bis zwei Wochenkursen, oder Kurs der sich über mehrere Wochen erstreckt, mit Theorie; Praxis; Hospitieren und letztendliche Diplomprüfung! (Fundierte Ausbildung von Krankenschwestern, Ärzten, Orthopädie und Krankenhäusern!)
Sollten dennoch Fragen offengeblieben sein, bitte jederzeit stellen!
# bleibt weiterhin gesund
Euer Fusspflege und Kosmetikstudio

21/04/2020

Liebe Kunden, nun ist es soweit, ab 01.05. geht es wieder los, zumindest auf jedenfall Fusspflege erstmal! Daher können schon jetzt Termine vergeben werden! Kunden die bereits Termin gehabt hätten, bekommen automatisch einen neuen Termin, für alle anderen Kunden bitte ich um Verständnis, wenn ich Ihnen erst zu einem späteren Zeitpunkt einen Termin geben kann! Es gelten folgende neuen Vorschriften: Tragen von Mundschutz und Abstand von mindestens 1m!
weiterhin gesund
Ihr Fusspflege-Kosmetikinstitut

20/03/2020

Liebe Kunden/innen, in speziellen Fällen; Diabetiker; akute Schmerzen und "medizinisch" erforderlich, bin ich von der Schliessung ausgenommen. Sollten Sie diesbezüglich eine Versorgung brauchen, können sie mich weiterhin erstmal bis auf Änderung kontaktieren!
In diesem Sinne
Viel Gesundheit
Eure Margit

12/01/2018
Meine Aktionen! Einfach Termin vereinbaren!
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Hauptstrasse 12
Zemendorf
7023

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Montag 09:00 - 15:00
Dienstag 09:00 - 15:00
Mittwoch 09:00 - 15:00
Donnerstag 09:00 - 12:00
Freitag 09:00 - 15:00

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