13/11/2021
NEU: Ab 7.2022 gilt das Anordnungsmodell - Die Deckung durch die Grundversicherung kommt !
- Es freut mich Ihnen mitzuteilen, dass der Bundesrat am 19.3.2021 den Wechsel für die psychologischen Psychotherapeuten vom Delegations- zum Anordnungsmodell ab den 1.7.2022 beschlossen hat. Dieser Entscheid freut mich persönlich sehr und ist das Ergebnisse jahrelanger Bemühungen, Anstrengungen und Verhandlungen diverser Interessengruppen u.a. auch die der Schweizer Psychologen und Psychologinnen.
- Für Sie als Patientin und Patient bedeutet dies künftig nur Vorteile meines Erachtens. Denn Sie haben ab Juli 2022 die Möglichkeit psychologische Psychotherapeutische Angebote über die Grundversicherung abrechnen zu können. Hierfür bedürfen Sie dann nur noch eine entsprechende Verordnung durch Ihre Hausarzt oder einen Psychiater und Sie können sich damit einen psychologischen Psychotherapeut oder Psychotherapeutin Ihrer Wahl mit entsprechender Zulassung und Anerkennung für ihre Behandlung und Unterstützung gezielt aussuchen. Bislang war die Abrechnung über die obligatorische Grundversicherung nur möglich, wenn der psychologische Psychotherapeut bei einen Psychiater- In delegiert angestellt war. Dies führte in der Vergangenheit in der Praxis oftmals zu sehr langen Wartezeiten für Sie als Patient- In und auch zu eingeschränkten Wahlmöglichkeiten, bezüglich ihres Wunschbehandlers- In.
- Die von mir angebotenen psychotherapeutischen Dienstleistungen werden somit dann nun auch ab Juli 2022 durch die allgemeine Krankenkasse (und auch durch die Zusatzversicherungen) gedeckt sein. Nach aktueller Stand (13.11.2021) gilt eine Verordnung für 15 Sitzungen, wobei dann eine weitere Verordnung für die nächsten 15 Sitzungen eingeholt werden muss. Nach 30 Sitzungen und bei weitere Indikation für eine psychotherapeutische Begleitung wird dann an eine Kostengutsprache bei Ihrer Krankenkasse eingeholt werden müssen.
- Die aktuelle Umstellung vom Delegations- zum Anordnungsmodell ist auf allen Ebenen (Bund- Kanton- Versicherungen- zu Praxen) noch in Bearbeitung. Verhandlungen am Laufen. Einzelne Punkte und Zuständigkeiten in Klärung. Umsetzung, Prozess und Integration noch im Diskurs. Ich werde die Praxis- Konditionen und Informationen fortlaufend anpassen, alsbald neue Punkte geklärt sind oder es z.B. Verschiebungen geben sollte.
- Für Hier und Jetzt freue ich mich Ihnen mitzuteilen, dass es derzeit danach aussieht, dass meine psychotherapeutischen Dienstleistungen ab Juli 2022 durch die Grundversicherung gedeckt sein werden. Bis Ende November 2021 haben Sie also nun noch die Möglichkeit evtl. Ihr Grundversicherungsmodell anzupassen bezüglich Franchise und Selbstbehalt. Sollten Sie eine psychotherapeutische Behandlung im Jahre 2022 ins Auge gefasst haben oder notwendig sein.
Ich freue mich Ihnen evtl. schon bald einmal persönlich in meiner Praxis begegnen zu dürfen. Herzliche Grüsse - G. Bandl