17/03/2020
Podologie-Erlen - weiterhin für Sie da
Podologiepraxen welche über eine Berufsausübungsbewilligung verfügen gehören zu den Gesundheitsfachpersonen nach kantonalem Recht und dürfen gemäss Weisung des BAG für medizinisch notwendige Behandlungen geöffnet bleiben. Die Einhaltung der Hygienevorschriften und Vorgaben muss gemäss den Vorgaben des BAG gewährleistet sein.
Diese medizinisch notwendigen Behandlungen verhindern schwerwiegende Komplikationen und tragen zur Entlastung von Arztpraxen und Spitälern bei.
Terminvereinbarungen gerne telefonisch
+41 79 969 46 79 oder online auf www.podologie-erlen.ch
Ich wünsche allen beste Gesundheit! 😇👣
Mirjam Zöllig
Podologin EFZ
Ich begrüsse Sie in meiner podologischen Praxis für Fusspflege, Fussrflexzonentherapie und Farb-Licht-Therapie in Buchackern bei Erlen