
24/03/2025
Liebe Patientinnen und Patienten
Wie sie vielleicht schon erfahren haben, werden wir ab Herbst 2025 aufgrund des Bernischen Gesundheitsgesetzes (Art. 32 GesG) in unserer Praxis keine Dauermedikamente mehr abgeben dürfen. Grund dafür ist die zweite Apotheke im Ort; die sogenannte 2-Apotheken-Regel.
Gibt es in einer Ortschaft im Kanton Bern mehr als eine Apotheke, so dürfen die Ärzte keine Praxisapotheke mehr führen. Dies unabhängig davon, ob in einer Ortschaft wirklich der Bedarf einer zweiten Apotheke besteht oder nicht. Unabhängig davon, ob es in einer Ortschaft genügend Hausarztpraxen gibt oder nicht.
Das Gesetz macht es zur Bedingung, dass diese beiden Apotheken einen 7/24 Notfalldienst anbieten, wobei dies vielerorts durch die Apotheken umgangen wird – hier schreitet der Gesetzgeber nicht ein – die Festlegung «in einer Ortschaft» kann so oder so interpretiert werden.
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfiehlt einen Richtwert von 1 Hausarzt pro 1000 Einwohner für eine angemessene medizinische Grundversorgung. In der Schweiz liegt die Versorgungsdichte jedoch bei etwa 0,8 Hausärzten pro 1000 Einwohner, in Laupen bei 0.55 (2019 – gemäss OBSAN). In der Ganzen Region verschwinden Hausarztpraxen: in wenigen Wochen werden es seit 2019 drei Praxen sein, die ohne Nachfolge geschlossen haben.
In den nächsten 5 - 6 Jahren werden sämtliche Ärzte zwischen Thörishaus und Laupen pensioniert. Auch Frau Dr. Glauser und ich kommen in den nächsten paar Jahren ins Pensionsalter – eine Nachfolge ist nicht in Sicht und ohne Medikamentenabgabe praktisch unmöglich zu finden.
Wie finden Sie diese Regelung? Sind Sie dagegen? Möchten Sie selber entscheiden, wo sie Ihre Medikamente beziehen möchten? Wenn ja, bitte Schreiben sie einen Brief an unseren Gesundheitsdirektor Pierre-Alain Schnegg;
pierre-alain.schnegg@be.ch