26/02/2026
Das Grossglockner-Drama und seine Folgen
Das aktuelle Urteil im Fall „Grossglockner“, wo 2025 eine Frau am Berg Grossglockner (A) erfroren ist, hat weltweit für Aufsehen gesorgt. Die Frau war zusammen mit ihrem Freund am Berg unterwegs. Ihre Ausrüstung war nicht den Umständen entsprechend, das Zeitmanagement war von Anfang an zu Ungunsten der beiden. Der Mann konnte sich retten, die Frau starb infolge Unterkühlung. Der Einzelrichter hat den Angeklagten nun verurteilt, und zwar in einem Punkt, der sich auch auf den Bergsport in der Schweiz auswirken könnte. So wurde bei ihm eine höhere Verantwortung erkannt, weil er besser ausgebildet und/oder mehr erfahren gewesen sein soll. Die Frau habe sich auf ihn und sein Urteilsvermögen verlassen. Man spricht in diesem Zusammenhang von einer sg. Garantenstellung.
Warum ist das interessant, respektive wo zeigen sich die möglichen Veränderungen auch für den Bergsport in der Schweiz? Wir alle kennen es: man geht mit Familie oder Freunden auf eine Wander- oder Bergtour und jemand übernimmt - freiwillig oder von den Teilnehmenden gewünscht - die Planung der Tour und Führung der Gruppe. Bisher gingen die Gerichte davon aus, dass der Anteil der Selbstverantwortung jedes einzelnen hoch sei. Neu könnte man davon ausgehen, dass mehr erfahrende Menschen automatisch mehr Verantwortung übernehmen (müssen). Die Garantenstellung ist die Pflicht, andere Tourenteilnehmende vor drohenden Gefahren zu schützen.
Wenn ich als Gast einen Tourenleiter, Wanderleiter oder Bergführer engagiere, gehe ich davon aus, dass dieser über mehr Erfahrung und Wissen punkto Sicherheit verfügt und verlasse mich somit zurecht auf dessen Urteil und Anweisungen. Wenn nun jedoch eine Gruppe aus Leuten besteht, deren Erfahrungen und Wissen ähnlicher Natur sind, ist die Zuordnung der Verantwortung schwieriger.
Was aber nun neu daraus entstehen könnte ist, dass selbst bei nicht kommerziellen Touren unter Freunden dennoch eine die Leitung übernehmende Person mit mehr Verantwortung gesehen wird. Insbesondere bei Gruppen, die sich spontan Zusammenfinden, bspw. über Online-Plattformen, kann dies zu unklaren Situationen führen. Wer hat die Tour geplant? Wer hat den Lead? Wer übernimmt wie viel Verantwortung? Usw. Der oft verwendete Satz „Jeder ist für sich selbst verantwortlich“ nützt dann wenig, wenn ich die Tour geplant habe und infolge dessen auch vorangehe.
Auch wenn du einen Profi engagierst gibt es keine hundertprozentige Sicherheit. Du bist immer auch für dich selbst verantwortlich. Aber ein Fachmann auf seinem Gebiet zu engagieren ist bestimmt die bessere Wahl, als einem Hobby-Wanderer zu vertrauen.
Gegen das Urteil wurde Berufung eingelegt, weshalb es nicht rechtskräftig ist. Von daher ist die Sachlage nicht abschliessend geklärt und wird uns weiter beschäftigen. Update folgt zu gegebener Zeit.
Stefan - Dein Begleiter für Natur- und Mensch-Begegnung