19/11/2025
Hebammen professionalisieren sich und übernehmen Eigenverantwortung!
Der überarbeitete Artikel 29 KVG stärkt die Hebammenarbeit in der Schweiz und trägt dazu bei, zukünftige Kosten zu senken. Mit klar definierten Kompetenzen können Hebammen ihre Arbeit künftig autonomer und wirkungsvoller ausüben. Die Interprofessionelle Arbeit wird gestärkt.
Hebammen verordnen zukünftig Leistungen selbst in folgenden Bereichen:
• Arzneimittel & MiGeL: von Milchpumpen bis zu Konakion
• Analysen: wichtige Tests bei Mutter und Kind, zum Beispiel Bilirubinkontrollen beim Neugeborenen
Warum das wichtig ist: Mehr Autonomie für Hebammen bedeutet eine bessere, effizientere und familiennahe Versorgung.
Stillberatung:
Der Verband hat einen neuen Gesetzesvorschlag eingereicht, der vorsieht, dass bis zu fünf Stillberatungen übernommen werden können. Zusätzlich sollen weitere Beratungen auf ärztliche Verordnung möglich sein. Die Stillberatung bleibt damit ein eigener Leistungsbereich und wird nicht durch Hebammen verordnet.
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