22/03/2020
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Coronavirus!
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Neue Weisung des BAG: Podologische Behandlungen nur noch gegen ärztliche Verordnung
Sehr geehrte Damen und Herren
Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass das BAG am Donnerstag 19.03.20 in den Erläuterungen zur COVID-19-Verordnung erneut die Auflagen verschärft hat. Ab sofort dürfen nur noch Behandlungen und medizinische Therapien ausgeführt werden, die ärztlich verordnet sind.
Der SPV ist daran, beim BAG diesbezüglich zu intervenieren, da die dringenden medizinischen Behandlungen sowie die Behandlung von Risikopatienten gewährleistet werden müssen und eine zusätzliche Belastung der Arztpraxen unbedingt zu vermeiden ist. Die Podologinnen und Podologen sind aufgrund ihrer Ausbildung und Kompetenzen befähigt, selbstständig zu beurteilen ob es sich um einen Risikopatienten handelt und die nötigen Massnahmen zu treffen.
Wir halten uns ab sofort an diese Weisung des BAG und der kantonalen Behörden.
Sobald wir eine Antwort vom BAG, das heisst weitere Informationen vom Schweizerischen Podologen-Verband haben werden wir Sie wieder informieren.
Bis dahin ist meine Podologie Praxis nur für medizinisch notwendige Behandlungen mit einer ärztlichen Verordnung geöffnet. Bitte melden Sie sich per Mail oder telefonisch bei mir damit wir einen Termin vereinbaren können.
E-Mail: info@podologie-egli.ch
Telefon: 044/461 22 11
Bleiben sie Gesund!
Tanja Egli