Der öffentliche Rettungsdienst kommt wenn man ihn ruft und .der Sanitätsdienst ist schon da ,auch wenn er nicht tätig wird. Oder aber auch, der .Rettungsdienst muß von der Obrigkeit/ Trägerschaft vorgehalten und auch primär finanziert werden. Größere Institutionen halten einen eigenen Sanitätsdienst vor. Dieses sind z.B.:
-ein Organisationsbereich bei der deutschen Bundeswehr
-Sanitätsdienst im
Katastrophenschutz:: ein Fachdienst zur Bewältigung großer Schadensereignisse mit einem Massenanfall von Verletzten oder im Katastrophenfall.
-Sanitätsdienst der Poizei.: Übernimmt im regulärem Dienstbetrieb, vom Grundstz her, die Aufgaben eines Betriebarztes. Desweiteren die notfallmedizinische Versorgung in polizeilichen „Gefahren-Lagen“ zum Eigenschutz bei: ..Demonstrationen und der gleichen.
-Betrieblich organisierte Erste Hilfe ist in der Regel , bei größeren Firmen, angelehnt an den arbeitsmedizinischer Dienst, oder den Werkfeuerwehren in großen Betrieben. Ansonsten schreibt die Berufsgenossenschaft, den Betrieben vor welches Material an Rettungsmittel und Betriebshelfern vorzuhalten ist.
-Sanitätswachdienst / Sanitätsdienstlicher Veranstaltungschutz: Vorsorgliche Bereitstellung von medizinischen Personal und Einsatzmaterialen bei z.B. Volksfesten, Sportveranstaltungen Rockkonzerten und ähnlichem. Hierbei trägt er die Verantwortung für die notfallmedizinische Versorgung von Verletzten und erkrankten .Personen auf dem Veranstaltungsgelände.