Bestattungshaus Pechtl & Schröppel

Bestattungshaus Pechtl & Schröppel Ihr Ansprechpartner für Bestattungen & Vorsorgen in jedem Ort und zu jeder Zeit. Ein junger Meister

Allerheiligen! Einer der höchsten katholischen Feiertage. Mit diesem Tag beginnt die Zeit des Totengedenkens in der römi...
30/10/2021

Allerheiligen! Einer der höchsten katholischen Feiertage. Mit diesem Tag beginnt die Zeit des Totengedenkens in der römisch-katholischen Kirche. Wie der Name schon sagt, ist dieser Tag den Verstorbenen gewidmet. Traditionell schmücken Blumen und Gestecke die Gräber. Kerzen, sogenannte Seelenlichter, erhellen die Friedhöfe. Sie symbolisieren das ewige Leben nach dem Tod und vielerorts finden Grabsegnungen statt.

Leben und Tod gehören schon immer zusammen, ob uns dies gefällt oder nicht. Wir müssen lernen es zu akzeptieren und sind auch in der Lage es zu lernen. Ohne die Lust am Leben zu verlieren!

Lange hat sich für uns als Bestattungsunternehmen die Frage gestellt, wie präsent sollen wir auf den Social Media Kanälen sein? Sind die Themen, die uns jeden Tag begleiten das Richtige für eine Plattform, die eher auf Spaß ausgerichtet ist?

Wir wollen diesem Thema auch hier eine Präsenz geben. Natürlich mit einem gewissen Fingerspitzengefühl und viel Professionalität. Doch auch wir als sehr traditionelle Branche kommen um moderne Kommunikation nicht herum. Wir arbeiten mit Menschen und hier erreichen wir Menschen.

Sie werden also in der nächsten Zeit mehr von uns hier sehen!

Trotz der geltenden Ausgangsbeschränkung sind wir immer im Dienst der trauernden Angehörigen im Einsatz. Auch außerhalb ...
29/04/2021

Trotz der geltenden Ausgangsbeschränkung sind wir immer im Dienst der trauernden Angehörigen im Einsatz. Auch außerhalb unseres Einzugsgebiets.

17/04/2021

In der Neufassung des Infektionsschutzgesetzes ist u. a. die Begrenzung der an einer Beerdigung Teilnehmenden auf 15 Personen vorgesehen. Diese praxis- und lebensferne Personenbegrenzung ohne jegliche Differenzierungsmöglichkeiten und Berücksichtigung der jeweiligen lokalen Gegebenheiten ist vor dem Hintergrund der Erfahrungen der letzten Monate mit den unterschiedlichen Landesregelungen nicht nachzuvollziehen. Sie könnte dazu führen, dass manche Familien nicht einmal die eigenen Kinder und Enkel mit zur Trauerfeier nehmen dürften. Auch Geschwister der/des Verstorbenen dürften dann ggf. nicht bei der Beerdigung zugegen sein. Eine solch strikte pauschale Vorgabe wäre weder dem Anlass angemessen, noch der gesellschaftlichen Akzeptanz der Corona-Eindämmungsvorgaben förderlich und wird daher vom Bestatterverband abgelehnt.

11/12/2020

Nach § 3 der 10. BayIfSMV ist das Verlassen der Wohnung nur bei Vorliegen triftiger Gründe erlaubt. Ein triftiger Grund ist nach § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 die Teilnahme an „Beerdigungen im engsten Familienkreis“. Solche Beerdigungen dürfen durchgeführt werden.

Der Begriff „Beerdigung“ umfasst dabei insbesondere Trauerfeiern, Totengebete, Aussegnungen, Abschiednahmen sowie die Beisetzung an der Grabstätte. Dies gilt unabhängig davon, ob der jeweilige Teil der Beerdigung in einer Kirche, auf einem gemeindlichen oder kirchlichen Friedhof, in einem Krematorium oder etwa den Räumen eines Bestattungsunternehmens stattfindet.

Der „engste Familienkreis“ umfasst jedenfalls Verwandte und Verschwägerte des Verstorbenen im ersten und zweiten Grad sowie den Ehegatten/Lebenspartner beziehungsweise nichtehelichen Lebensgefährten des Verstorbenen. Insgesamt dürfte dieser Kreis im Regelfall nicht mehr als 25 Trauergäste umfassen.

In Gebäuden ist der Teilnehmerkreis im Übrigen durch die Anzahl der Plätze, bei denen ein Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Plätzen gewahrt wird, beschränkt und kann im Infektionsschutzkonzept des Trägers der Örtlichkeit zahlenmäßig weiter eingeschränkt werden.

Komplette Information des StMGP lesen: https://bit.ly/2KkDrak

Heute möchten wir Ihnen unser neues Teammitglied vorstellen. Herr Fabian Seel hat am 1. September die 3-jährige Ausbildu...
05/09/2020

Heute möchten wir Ihnen unser neues Teammitglied vorstellen. Herr Fabian Seel hat am 1. September die 3-jährige Ausbildung zur Bestattungsfachkraft in unserem Haus begonnen.
Es warten 3 spannende Jahre auf Fabian. Die Ausbildung findet im dualen System statt. Er wird abwechselnd einige Wochen im Betrieb sein und dann wieder einige Wochen in der Berufsschule im fränkischen Bad Kissingen. Überbetriebliche Lehrunterweisungen werden zusätzlich im Bundesausbildungszentrum der Bestatter in Münnerstadt durchgeführt.
Wir sagen herzlich Willkommen lieber Fabian!
Zum Einstand gab es von der Geschäftsleitung eine Schultüte mit etwas Nervennahrung und schon einige Fachbücher. 🤓

Auch wir, als ehrenamtliche Feuerwehrler sind erschüttert und wünschen der Familie des Kameraden, von Herzen viel Kraft....
08/08/2019

Auch wir, als ehrenamtliche Feuerwehrler sind erschüttert und wünschen der Familie des Kameraden, von Herzen viel Kraft...

Wir trauern um einen Kollegen der Feuerwehr Hagen (Nordrhein-Westfalen) und sind in Gedanken bei seinen Angehörigen, Freunden und Kameraden.

Der Feuerwehrmann stürzte bei einer Einsatzfahrt aus dem Fahrzeug und verletzte sich so schwer, dass er am Dienstagabend im Krankenhaus verstorben ist.

Als Zeichen unserer Anteilnahme wird an den Fahrzeugen der Feuerwehr München Trauerflor angebracht.


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➖ Feuerwehr München ➖

Als einer von wenigen Meisterbetrieben im Bestatterhandwerk im Raum Süd-Ostbayern, können wir die Einführung der Meister...
04/07/2019

Als einer von wenigen Meisterbetrieben im Bestatterhandwerk im Raum Süd-Ostbayern, können wir die Einführung der Meisterpflicht nur begrüßen.
Durch unsere Aus- Fort- und Weiterbildungen
stehen für Qualität, Zuverlässigkeit und eine absolute Preistransparenz im Bestatterhandwerk.

Experten fordern eine Meisterpflicht für Bestatter. Auch um Angehörigen zusätzliche Schmerzen zu ersparen.

Als Unternehmen im Landkreis   am Inn mit sogar 2 Bestattermeistern und 2 Bestattungsfachkräften, sowie eigenen Klima- u...
15/05/2019

Als Unternehmen im Landkreis am Inn mit sogar 2 Bestattermeistern und 2 Bestattungsfachkräften, sowie eigenen Klima- und Versorgungseinrichtungen erhalten Sie bei uns immer die höchste Qualität. Dies garantiert unsere laufend überwachte TÜV-Zertifizierung und das damit verbundene Markenzeichen. Wir überzeugen nicht nur sondern auch und vor allem !
Mehr Informationen unter:
www.bestatter-ampfing.de

In Deutschland kann praktisch jeder ein Gewerbe als Bestatter anmelden. Deshalb hat der Bundesverband Deutscher Bestatter erhebliche Anstrengungen unternommen, um Qualitätsstandards im Bestattungsgewerbe zu verankern. Seit August 2003 gibt es beispielsweise den Ausbildungsberuf Bestattungsfachkraft und seit Anfang 2010 die darauf aufbauende Fortbildung zum Bestattermeister.

vom Handwerk geprüft & vom zertifiziert

Ganz wesentlichen Baustein der Qualitätssicherung im Bestattungsgewerbe stellt das „Markenzeichen der Bestatter“ dar. Betriebe, die diesen Gütenachweis führen dürfen, haben ihre fachliche und persönliche Qualifikation nachgewiesen und sind somit verlässliche Experten in allen Angelegenheiten des Trauerfalls. Bestatter mit dem sind überdies TÜV zertifiziert. So wird Qualität und Seriosität nicht nur behauptet, sondern durch die unabhängigen Prüfer des TÜV Rheinland gewährleistet.

Adresse

Waldkraiburger Straße 42
Ampfing
84539

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