27/03/2025
Womit muss sich ein Hausarzt alles beschäftigen? Heute: Regress
Mit einer förmlichen Zustellung erreichte mich heute ein Brief der sog. "Gemeinsamen Prüfungseinrichtung", die nach eingehender Prüfung zu dem Entschluss gekommen sind, daß ich Medikamente falsch verordnet habe und daher in Regress genommen werden soll. Den Betrag von ca. 350 EUR für diese Medikamente soll ich daher aus eigener Tasche zahlen.
Was war passiert? Ein Patient war Anfang 2022 in der Kamillusklinik in stationärer Behandlung. Im Entlassungsbericht wurde geschrieben, es bestehe der Verdacht auf eine Colitis ulcerosa (eine Darmentzündung, die mit starken Schmerzen und blutigem Durchfall einher geht). Es wurde die übliche "leitliniengerechte" Therapie für diese Erkrankung empfohlen, die aus der Gabe von entzündungshemmenden Medikamenten besteht, die nur im Darm wirken. Meine Aufgabe als Hausarzt war es, dem Patienten diese Medikamente gegen seine Beschwerden zu verordnen, was ich natürlich auch gemacht habe.
Die Krankenkasse kam dann nach drei Jahren zu der Einsicht, dass man hier die Chance hat, sich Geld zurück zu holen und stellte einen sog. Regressantrag, indem der Vorgang durch einen Begutachtungsausschuss überprüft wird.
Dieser Ausschuss bestätigte, dass die verordneten Medikamente die übliche "leitliniengerechte" Therapie einer Colitis ulcerosa seien. Er stellte auch fest, dass in der Apotheke das entsprechende rabattierte Medikament abgegeben wurde. Soweit haben also alle alles richtig gemacht, sollte man meinen?
Falsch! Der Ausschuss kommt zu dem Beschluss, dass der Regressantrag begründet und ich somit schadensersatzpflichtig sei. Die Begründung: Die Medikamente sind nur für eine "*gesicherte* Colitis ulcerosa" zugelassen, nicht für den "*Verdacht* auf eine Colitis ulcerosa".
Auf deutsch: Ein Arzt darf keine Medikamente bei einem Krankheitsverdacht verschreiben?! Bis eine Diagnose als gesichert angesehen werden kann, vergeht oft einige Zeit. Es werden noch weitere Untersuchungen gefordert, man wartet auf Laborwerte oder auf eine feingewebliche Untersuchung, oder man muss auch schonmal einfach den Verlauf abwarten.
Aus der Erfahrung weiss man aber oft "das ist zu 90% diese Erkrankung und wenn ich das Medikament verordne, geht es dem Patienten bald besser". Also verordnet man schon einmal die Medikamente, die "wahrscheinlich richtig sind", damit es dem Patienten schnell besser geht.
Eine Analogie aus dem Rettungsdienst: Ein Patient hat starke Brustschmerzen, die in den Arm ausstrahlen und bei Belastung stärker werden. Im EKG kann man aber noch keine Auffälligkeiten sehen. Um die Diagnose "Herzinfarkt" zu sichern, müsste man zumindest Blut abnehmen und ggf. noch eine Herzkatheteruntersuchung machen.
Die "leitliniengerechte" Behandlung des Herzinfarktes beinhaltet unter anderem die schnellstmögliche Gabe eines Blutplättchenhemmers, um zu verhindern, dass der Infarkt noch schlimmer wird. Wenn ein Patient mit diesen Brustschmerzen durch den Rettungsdienst behandelt wird, gehört die Gabe des Blutplättchenhemmers zu den ersten Maßnahmen, die noch am Einsatzort gemacht werden, auch wenn die Diagnose "Herzinfarkt" noch nicht 100%ig gesichert ist. Soll man also jetzt damit warten, nur weil das Medikament für einen "Verdacht auf Herzinfarkt" nicht zugelassen ist?
Diese Frage werde ich an die entsprechenden Rechtsabteilungen der Kassenärztlichen Vereinigung und der Ärztekammer stellen.